Elternzeit bei Zwillinge

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von defekta - 26.12.10 - 19:37 Uhr

hallo,

habe eine fragen, wie lange beträgt die elternzeit bei zwillingen ??

3 jahre oder 2 x 3 jahre (also 3 jahre pro kind)?

Beitrag von sonnenblume77 - 26.12.10 - 19:57 Uhr

Hallo,

soweit ich weiß sind es sechs Jahre.

LG

Beitrag von seikon - 26.12.10 - 20:28 Uhr

Nein, auch bei Zwillingen sind es pro Kind 3 Jahre ab der Geburt. Es gilt aber auch hier die Regelung, dass man bis zu 12 Monate Elternzeit aufsparen kann und auf einen Zeitpunkt bis zum max. 8. Geburtstag des Kindes verlegen kann.
Bei geschickter Verteilung kann man so also insg. 5 Jahre in Elternzeit gehen.

Beispiel:

Für Kind A wird das erste und das zweite Jahr Elternzeit genommen.
Für Kind B werden das zweite und das dritte Jahr Elternzeit genommen. Somit ist die Mutter schon 3 Jahre in Elternzeit, hat aber pro Kind je noch ihre 12 Monate übrig. Für Kind A werden diese 12 Monate dann gleich im Anschluss genommen, sodass das 4. Jahr abgedeckt ist. Und die verbleibenden 12 Monate von Kind B dann wieder im Anschluss decken das 5. Jahr ab.

Beitrag von zwillinge2005 - 26.12.10 - 21:20 Uhr

Hallo,

Deine Aufstellung ist absolut richtig.

Gesetzlichen Anspruch hat man aber nur bis zum 3. Geburtstag. Die übertragbaren Jahre kann man nur mit Zustimmung des Arbeitgebers nehmen. Mein Arbietgeber hat die Übertragung leider abgelehnt - ich bin deshalb bereits im Laufe des dritten Jahres wieder arbeitn gegangen. Die zwei "verbliebenen Jahre" werden also leider verfallen - ich hätte sie gerne z.Bsp. zur Einschulung genommen.

LG, Andrea

Beitrag von susannea - 26.12.10 - 23:23 Uhr

DAnn bleibt noch die Möglichkeit sie evtl. bei einem anderen AG zu nehmen ;)
Wobei es irgendwelche Urteiel auch dazu gibt, unter welchen Bedingungen ein AG die Übertragung nur ablehnen darf!

Beitrag von zwillinge2005 - 27.12.10 - 10:21 Uhr

Hallo,

weisst Du da genaueres? Bis zum 8. Geburtstag unserer Jungs könnte ich sonst die zwei Jahre noch nehmen.

LG, Andrea

Beitrag von seikon - 27.12.10 - 10:56 Uhr

du hast ja für jedes kind noch je ein jahr übrig. Ich habe da auch mal was im netz gelesen, dass der ag diese übertragung nicht willkürlich ablehnen darf, sondern nur, wenn wichtige betriebliche gründe gehen die übertragung sprechen. Ich würde mich mal vom anwalt beraten lassen. Das ist nicht so teuer.

Beitrag von zwillinge2005 - 27.12.10 - 18:32 Uhr

Hallo,

da ist wiklich die Frage, was "wichtige Gründe" sind. Er hat argumentiert, dass es schwierig sei Vertretungen für die Elternzeit zu finden. Womit er Recht hat, da Ärzte in Deutschland selten geworden sind.

LG, Andrea

Beitrag von susannea - 27.12.10 - 19:41 Uhr

Das ist sicherlich kein wichtiger Grund, denn für die restlichen 3 Jahre muss er die ja auch finden und tut es auch!

Und ganz ehrlich, Ärzte gibts doch jede Menge.

Beitrag von susannea - 26.12.10 - 23:24 Uhr

Es können maximal 5 Jahre genommen werden, aber nur 3 sind ohne Probleme und Chancen des AG durchzusetzen, der Rest kann zum Rechtsstreit werden!