Hallo ihr lieben!!!
Ich habe eine Frage, die hier zwar schon ein paar mal aufkam, aber ich konnte da keine auf mich passende Antwort finden, vllt stell ich mich auch einfach ein bisschen dämlich an 
Meine Zwillinge sind im Juni 2010 geboren. Ich habe bei meinem AG 2 Jahre Elternzeit eingereicht, möchte aber aus finanziellen Gründen nach dem ersten jahr wieder arbeiten gehen - allerdings nicht in der alten Praxis. Wir haben dort mehr als 15 helferinnen - davon 5 in Teilzeit...
Jedenfalls möchte ich ab Sommer 2011 woanders anfangen - sofern ich etwas andres finde. Ich möchte dann direkt in die neue Praxis wechseln.
1. Kann ich als AN aus der Elternzeit heraus kündigen?
2. Wenn ich den neuen Vertrag "in der Tasche" habe und kündige, bekomme ich dann trotzdem eine Sperre? oder kann ich dann direkt anfangen?
Sorry wenn ich blöde Fragen stelle aber ich habe da ÜBERHAUPT keinen Plan von 
Schonmal gaaanz lieben Dank im Vorraus
Kann ich während der Elternzeit kündigen?
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Beitrag von marina-r. - 27.12.10 - 01:09 Uhr
Beitrag von susannea - 27.12.10 - 01:38 Uhr
1. Klar kannst du, wenn du aber nur Teilzeit arbeiten willst würde ich wohl erstmal den alten AG fragen, ob du nicht Teilzeit in Elternzeit woanders kündigen kannst, denn damit hättest du einen sicheren Vertrag in der Tasche und nicht die Gefahr evtl. nachher ganz ohne Job dazustehen. Kündigen kannst du dann nach der Probezeit immer noch!
2. Bei was solltest du eine Sperre bekommen?!? Du bekommst doch von niemanden etwas!
Beitrag von windsbraut69 - 27.12.10 - 09:08 Uhr
Ja, Du kannst kündigen.
Wo solltest Du gesperrt werden???
Gruß,
W
Beitrag von -janna- - 27.12.10 - 16:34 Uhr
Du kannst kündigen, ABER (und daran hat hier wohl keiner gedacht) dann bist du nicht mehr in Elternzeit! Elternzeit heißt ja, dass du den Job, den du vor der Schwangerschaft hattest, für Zeit x unterbrichst. So lange bist du bei deinem Arbeitgeber in Elternzeit.
Eigentlich könntest du dich freistellen lassen, dann kannst du während der Elternzeit woanders in Teilzeit arbeiten. Andernfalls such dir einfach für deinen geplanten Wiedereinstiegszeitpunkt eine neue Stelle und wenn du die sicher hast, kündige bei deinem AG. Wie gesagt, die Elternzeit ist dann aber futsch.
Beitrag von marina-r. - 27.12.10 - 19:16 Uhr
Danke für eure Antworten.
Die Frage mit der Sperre kam mir nur weil ich hier ein paarmal was von ner Sperre gelesen hatte aber nicht wusste ob das für mich auch gilt... Ich hab da echt NULL Plan von... *schäm*
Ich werd meine alte Stelle ohnehin erst kündigen, wenn ich den neuen Vertrag in der Tasche hab... Aber in Teilzeit mit Absprache mit meinem alten AG woanders arbeiten kann cih knicken. Die Olle kann mcih eh net leiden ... Warum sollte sie mir den Gefallen tun??? Laufen doch eh alle weg aus dem Laden...
LG
