Urlaubsanspruch nach der Elternzeit

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Beitrag von dollynka - 28.12.10 - 11:25 Uhr

Meine Elternzeit von drei Jahren läuft am 18.02.2011 aus. In das Beschäftigungsverbot bin ich schon August 2007 gegangen. Meine Frage: Ich möchte kündigen, aber auch meinen Urlaub noch in Anspruch nehmen. Wieviele Urlaubstage stehen mir noch aus der Elternzeit zu? Habe gelesen, was mir allerdings neu ist, dass man anteilig auch für die drei??? Jahre Anspruch hat. Stimmt das? Resturlaub aus 2007 hätte ich auch noch. Wie berechne ich das jetzt ganz genau?

Vollen Mutterschutzurlaub + Resturlaub 2007 + 1/12 Elternzeiturlaub???

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Antworten.


Mandy

Beitrag von susannea - 28.12.10 - 12:22 Uhr

Du hast Urlaubsanspruch in 2007 bzw. bis zum April 2008. Also fürs volle Jahr 2007 und 1/3 2008!

Und dann noch für Februar 2011!

Beitrag von gr202 - 28.12.10 - 12:38 Uhr

Wieso für Februar 2011? Wenn Sie zum Ende der Elternzeit kündigt?

Gruß
GR

Beitrag von susannea - 28.12.10 - 12:44 Uhr

Erstmal hat sie den Anspruch. Zum Ende der Elternzeit kündigen kann sie nicht mehr!
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, also muss sie damit wieder arbeiten ;)

Und damit hat sie Anspruch auf Februar 2011 und die restlichen Monate, die sie noch da sein muss, zumal sie ja erst den Urlaub nehmen will bevor sie aufhört! ;)

Beitrag von windsbraut69 - 28.12.10 - 14:17 Uhr

"zumal sie ja erst den Urlaub nehmen will bevor sie aufhört! ;) "

Worauf sich der AG nicht einlassen muß.

Gruß,

W

Beitrag von susannea - 28.12.10 - 14:26 Uhr

Aber da sie vorher nicht mehr kündigen kann, wird es ihm evtl. lieb sein, sonst muss er auszahlen beim Aufhebungsvertrag! ;)