Hallo!
ich hab mal folgende Frage: ich bin zur Zeit ganz normal sozialversicherungspflichitg angestellt..nebenbei hab ich noch einen 400 euro-Job und arbeite als Honorarkraft (Gehalt bekomme ich Netto und muß es dann noch über die Lohnsteuer versteuern) wie wäre das wenn ich ab November arbeitslos würde? Würden beide Jobs auf das ALG1 angerechnet? Muß man beim Arbeitsamt seinen Lohnsteuerjahresausgleich vorzeigen?..Als Honorarkraft arbeite ich länger als 1 Jahr, als 400 Euro-Jobber nicht..
Wer weiß da Bescheid?
Danke für Antworten!
ALG 1 und Nebenjob
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Beitrag von andi12 - 28.12.10 - 11:47 Uhr
Beitrag von susannea - 28.12.10 - 12:20 Uhr
Nein, es wird nicht angerechnet. Du darfst anrechnungsfrei die Summe, die du jetzt schon nebenbei verdienst dann weiter verdienen. Mindestens werden aber 165 Euro nicht angerechnet wenn der Durchschnitt der letzten 12 Monate geringer ist!
Beitrag von goldtaube - 28.12.10 - 12:37 Uhr
Aber erst einmal wäre zu klären wieviel Stunden es pro Woche sind. Bei genau 15 Stunden und mehr gibt es kein ALG I.
Beitrag von susannea - 28.12.10 - 12:42 Uhr
DA sie ja gefragt hat, wie es bei ALGI Bezug aussieht (scheint ja hypotetisch zu sein), setzte ich den Anspruch voraus! ;)
Beitrag von goldtaube - 28.12.10 - 12:34 Uhr
Du meinst, wenn du deinen sozialversicherungspflichtigen Job nicht mehr hast, aber immer noch die anderen beiden Jobs?
Da müsste erst einmal geklärt werden wieviel Stunden du in den beiden Jobs pro Woche arbeitest. Sind es genau 15 Stunden und mehr bekommst du kein ALG I, unabhängig davon wieviel oder wenig du verdienst.
Nur wenn es unter 15 Stunden pro Woche sind bekommst du ALG I, sofern du Anspruch hast.
Beitrag von goldtaube - 28.12.10 - 12:51 Uhr
Wegen dem Nebenverdienst:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Nebenverdienst/Nebenverdienst-Nav.html
