Hallo ihr Lieben,
ich war bis zum 30.11.2010 bei meinem Arbeitgeber, musste dann allerdings dann wegziehen weil mein Mann sich beruflich umorientieren musste. Kann ich denn trotzdem MuSchu Geld bekommen? Also gearbeitet habe ich in der SS ja.
ET ist übrigens der 22.April 2011
Sparki mit Babygirl 24.Woche
MuSch Geld
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Beitrag von spark.oats - 28.12.10 - 12:11 Uhr
Beitrag von susannea - 28.12.10 - 12:38 Uhr
Was hast du denn da in der Zwischenzeit gemacht? Hast du ALGI bezogen? Warst du nur Hausfrau oder was?
Beitrag von spark.oats - 28.12.10 - 12:54 Uhr
Ich beziehe kein Geld. Bin Fernstudentin an der ILS. Könnte auch beruflich nicht wirklich weiter machen da ich schon vorzeitige wehen hatte.
Beitrag von susannea - 28.12.10 - 12:57 Uhr
Dann bekomsmt du kein Mutterschaftsgeld, denn dies steht nur AN zu!
Beitrag von spark.oats - 28.12.10 - 12:59 Uhr
Okay danke für die Information... Kannst du mir vielleicht sagen was ich denn dann noch alles beantragen kann bzw muss?
Kindergeld ist dann ja soweit das einzige wenn ich nicht arbeiten gehe, oder?
Beitrag von evebaby - 28.12.10 - 13:07 Uhr
du bekommst noch elterngeld
Beitrag von spark.oats - 28.12.10 - 13:09 Uhr
ich dachte das mit dem elterngeld kriegen auch nur arbeitnehmer.. bin ja keine arbeitnehmerin... irgendwie verwirrt mich das alles.. :(
Beitrag von anyca - 28.12.10 - 14:08 Uhr
Den Mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld kriegen alle, egal ob AN oder nicht.
Beitrag von susannea - 28.12.10 - 14:28 Uhr
Nein, die bekommen einkommensabhängiges Elterngeld und selbst das kann es für dich noch geben!
Beitrag von susannea - 28.12.10 - 14:30 Uhr
Habe gerade nachgeguckt. Dien Kind kommt im April (voraussichtlich, also alles nur Angaben, wenns mit dem ET stimmt!).
Also zählen April 2010 bis März 2011 als Einkommen.
Du hast also 8 Monate mit Einkommen, 4 Monate ohne Einkommen. DAs addierst du, ziehst 920 Euro ab und teilst das durch 12 und dann gitbs davon 65 bis 100%, je nach EInkommensdurchschnittshöhe!
Mindestens aber 300 Euro!
Beitrag von susannea - 28.12.10 - 14:27 Uhr
Nein, es gibt noch Elterngeld, aber dann evtl. nur den Mindestsatz. KOmmt einfach darauf an, was du in den 12 Maonten vor der Geburt durchschnittlich verdient hast!
Beitrag von spark.oats - 28.12.10 - 18:04 Uhr
Wow danke für deine ausfühliche antwort! :)
