Abänderung eines bestehenden Elterngeldbescheides...

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Beitrag von emmy06 - 28.12.10 - 14:55 Uhr

So, heute nun kamen die Infobriefe der Elterngeldstelle bezüglich der Änderungen ab Januar 2011. Für meinen Mann noch zusätzlich ein *neuer* Elterngeldbescheid.

Ich selbst bin von den Änderungen nicht betroffen, wohl aber mein Mann, der ab 16.1. in Elternzeit geht und ab dato EG beziehen wird. Bereits im Oktober wurde ihm das EG für die Lebensmonate 5 und 6 bewilligt aufgrund der alten Gesetzeslage - also 67% Lohnersatz.
Heute nun ist nebst dem Infobrief der neue Elterngeldbescheid für meinen Mann dabei und nun halt nur noch die 65% - eben gemäß den neuen gesetzlichen Verordnungen.

Nun zur Frage:
Ist es rechtmäßig, bereits erteilte Bescheide nun nachträglich abzuändern?



LG

Beitrag von myimmortal1977 - 28.12.10 - 15:03 Uhr

Ich weiß nur, das über das Problem noch nicht abschließend entschieden wurde.

Man soll Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, mit Begründung auf diesen Punkt, um dann ggf. bei einer Urteilsfällung den Anspruch auf Differenz zw. 65 - 67 % hat.

LG Janette

Beitrag von susannea - 28.12.10 - 15:59 Uhr

Ich denke nein, alsoi Widerspruch einlegen und abwárten!!

Beitrag von katrinredrose - 28.12.10 - 16:18 Uhr

habe heute auch den brief bekommen.
meine letzte elterngeldzshlung werde ich ende januar bekommen.
den kürzen die mir auch um 2 %.
das sind mal eben 72 Euro:-[

will auch einspruch erheben.
abermeint ihr das bringt was ?
was soll ich denn da rein schreiben?
finde das eine frechheit!

Beitrag von susannea - 28.12.10 - 16:23 Uhr

Ja, ich denke schon, dass bringt was.

Begründung, wäre für mich Bestandsschutz! Du hast einen gültigen, entgültigen Elterngeldbescheid, also geht der nciht einfach zu ändern!

Beitrag von karamalz - 28.12.10 - 18:25 Uhr

hi,
deine kürzung für einen monat ist 72€ = 2%??? wieviel bekommst du denn elterngeld???

einspruch würde ich pro forma auch machen, für den fall es gibt einen nachtrag zur gesetzesänderung.

alles gute

Beitrag von becca78 - 28.12.10 - 18:48 Uhr

#aha 72 Euro weniger... bei einem Elterngeld sonst von mtl. "3600 Euro"... #rofl#augen

Beitrag von windsbraut69 - 28.12.10 - 19:22 Uhr

An Deiner Stelle würde ich schön die Klappe halten und mir einen Widerspruch tunlichst verkneifen.

Immerhin hast Du bislang offensichtlich den doppelten Max.betrag bekommen #rofl

Beitrag von katrinredrose - 29.12.10 - 14:22 Uhr

52 euro mein ich :-[
sorrydarf man sich nicht mal verschreiben.
find ich ne menge geld , das die das einfach so kürzen frechheit.
wozu ist man noch AN in D???

Beitrag von emmy06 - 28.12.10 - 19:19 Uhr

Danke schon einmal für Eure Antworten, Widerspruch schreibe ich gleich sofort.

Dies Ist im Schreiben als Begründung für die Änderung angeben
§48 Abs. 1 Satz 1 SGB X

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html


Das ist doch überhaupt nicht schlüssig oder verstehe ich das so falsch?