Guten tag!
Ich hoffe hier richtig zu sein.
Heute früh war eine bekannte zu besuch bei uns.
Sie kam unerwartet, ich habe gerade gelesen. Ich legte mein buch auf den tisch, auf das offene buch meine brille. Dumme gewohnheit.
Jedenfalls bereitete ich uns kaffee u kuchen u wir setzen uns an den tisch.
Meine bekannte erzählte vom heiligabend, gestikulierte dabei wild herum. Mit einer handbewegung erwischte sie meine brille, die an ihrem ärmel hängenblieb u schleuderte sie im hohem bogen weg. Sie schlug hart auf unserem fliesenboden auf. Meine bekannte war sehr mitgenommen u beschämt, ich sah aber dass nur ein bügel abbrach, an den gläsern nichts war. Wir verabschiedeten uns normal, ich machte keinerlei vorwürfe, sowas passiert halt mal.
Nun war ich aber bei meinem optiker, dieser sagt, die teile zu meiner brille seien nicht mehr nachbestellbar, dh. neue fassung, neue gläser (da in der regel die alten gläser nicht in die neue fassung passen)
Das heisst für mich, kosten in höhe von ca. 500,- euro.
Ich bin ehrlich gesagt den tränen nahe gewesen.
Nun sagte meine mutter, ich solle eva bitten, es ihrer haftpflichtversicherung zu melden. Ist das denn so einfach? kenne mich da überhaupt nicht aus!
lieben dank für jeden rat.
Kann ich das verlangen? frage z. haftpflichtvers.
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Beitrag von sommertraum0884 - 28.12.10 - 15:50 Uhr
Beitrag von hasi1977 - 28.12.10 - 15:53 Uhr
Kann doch alles passieren und das wird deine Bekannte sicherlich auch tun. Sie muss das halt melden bei ihrer HV, aber dazu ist die Versicherung ja nunmal da....
LG
Beitrag von tritratrullalala - 28.12.10 - 16:21 Uhr
Natürlich kannst du das verlangen. Sie hat die Brille beschädigt. Dafür ist die Haftpflicht ja da.
Beitrag von sommertraum0884 - 28.12.10 - 16:34 Uhr
Kommen dann deswegen irgendwelche kosten auf sie zu? unangenehm ist es mir trotzdem da ich es anfänglich als nichtig abgetan habe.
Kann man es auch der eigenen haftpflicht melden?...
Beitrag von demy - 28.12.10 - 17:16 Uhr
Hallo,
nein, es kommen keine Kosten auf sie zu, sofern sie nicht eine HV mit Selbstbeteiligung gewählt hat.
Wozu möchtest du es denn deiner Haftpflichtversicherung melden?
Die hat damit doch rein gar nichts zu tun.
Gruß
Demy
Beitrag von zwiebelchen1977 - 28.12.10 - 19:38 Uhr
Hallo
HAt sie denn eine Versicherung?
Soll ja auch Leute geben, die keine haben
Bianca
Beitrag von nick71 - 28.12.10 - 20:19 Uhr
"unangenehm ist es mir trotzdem da ich es anfänglich als nichtig abgetan habe."
Du hast ja erst beim Optiker erfahren, wie hoch der Schaden ist. Von daher muss dir das nicht unangenehm sein.
"Kann man es auch der eigenen haftpflicht melden?..."
Deine Haftpflicht ist nur für Schäden eintrittspflichtig, die du einem Dritten zufügst.
Beitrag von cunababy - 29.12.10 - 09:29 Uhr
Das stimmt nicht ganz.
Wenn Ihre Bekannte z.B. keine HF hat, dann muss sie mal Ihren Versicherungsschein ansehen. Ich zum Beispiel habe bei der Allianz eine HF die mri meinen Schaden zahlt, wenn der Verursacher keine HF hat. Meine Versicherung holt sich das dann vom Verursacher wieder, sofern dieser Zahlungsfähig ist.
Außerdem streitet sich meine HF auch mit der HF vom Verursacher, wenn diese den Schaden nicht übernehmen will.
Hat man also eine solche Versicherung, dann kann man das ev. seiner Versicherung melden.
Beitrag von manavgat - 28.12.10 - 16:53 Uhr
Wofür sonst ist eine Haftpflichtversicherung da, wenn nicht dafür?
Natürlich muss sie das melden. Hat sie keine, muss sie den Schaden ersetzen.
Gruß
Manavgat
