Hallo!
Ich hoffe, irgendjemand kann weiterhelfen.
Situation:
Verheiratet, aber getrennt lebend
schwanger vom kurzzeitigen Freund (nicht mehr zusammen)
Hauptjob + Nebenjob
Steuerklasse 3
Wie berechnet sich das Elterngeld?
Also z. B.:
Hauptjob = 2.000 €
Nebenjob = 400 €
Bekomme ich dann trotzdem Elterngeld auf die 2.400 € angerechnet oder nur anteilig, weil ich ja Steuerklasse 3 habe?
Und wird der Verdienst meines Mannes mitgerechnet, obwohl er mit dem Kind ja eigentlich gar nichts zu tun hat???
Berechnung des Elterngeldes: Hauptjob, Nebenjob, vom Ehemann getrennt
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Beitrag von marienkaefer1985 - 28.12.10 - 16:22 Uhr
Beitrag von susannea - 28.12.10 - 16:25 Uhr
Es gitl immer nur der Verdienst desjenigen, der Elterngeld bezieht. Es zählen beide Einkommen zusammen und dann musst du noch 920 Euro Werbungskosten im Jahr abziehen bei der Berechnung.
Beitrag von marienkaefer1985 - 28.12.10 - 16:30 Uhr
Also quasi:
12 x 2.400 € = 28.800 € - 920 € = 27.880 €
Und darauf dann 65 %, also:
27.880 € : 12 Monate = 2.323,33 € x 65 % = 1.510,16 €
Und da können die auch später beim Jahresausgleich nichts zurück verlangen?
Beitrag von susannea - 28.12.10 - 16:37 Uhr
Wenn du noch verheiratet bist, kann natürlich bei der Steuer was kommen, muss aber nicht!
Beitrag von susannea - 28.12.10 - 16:38 Uhr
Achso und wenn du Einkünfte hast, dann wird das auch mit angerechnet und ihr müsst ja auch eh eine Steuererklärung machen. Aber direkt vom Elterngeld wird nichts zurück verlangt!
Beitrag von xyz09 - 28.12.10 - 16:26 Uhr
Das EG wird vom durchschnittlichen Netto-Monatseinkommen der letzten 12 Monate gerechnet. Ich nehme an, dass ein Nebenjob mit berücksichtigt wird, aber das weiß ich nicht. Das Einkommen des Vaters oder deines Ehemannes hat mit deinem EG nichts zu tun.
