Huhu,
wenn ich die Wohnung zum 31.3.2011 kündige, dann muss der Brief wann spätestens bei dem Vermieter sein?
Ist der 3. Werktag, also der 5.1.2011 dann richtig?
Liebe Grüße
Kündigung Wohnung
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von fallingstar19 - 28.12.10 - 20:36 Uhr
Beitrag von majale1 - 28.12.10 - 20:51 Uhr
Hallo!
Also wenn mich nicht alles täuscht und bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten muß der Brief am 31.12.2010,sprich am Freitag beim Vermieter sein!
Schönen Abend noch
Veronika
Beitrag von bezzi - 29.12.10 - 07:42 Uhr
Dich täuscht alles.
Der Gesetzgeber räumt dem Kündigenden 3 Tage Karenzzeit ein.
Beitrag von leopoldina1971 - 28.12.10 - 22:28 Uhr
Zwar zählt der Samstag sonst als Werktag mit, da er aber im vorliegenden Fall ein gesetzlicher Feiertag ist, ist der 3. Werktag im Januar also der 5.1.2011. Du liegst also richtig. Ich würde aber die Kündigung sofort abschicken, da der Schnee ja zur Zeit sehr hinderlich sein kann.
Beitrag von bezzi - 29.12.10 - 07:50 Uhr
5.1.2011 ist korrekt. Bis dain muss die Kündigung NACHWEISLICH EINGEGANGEN sein.
Also am besten persönlich abgeben und auf eine Zweitschrift den Erhalt mit Datum und Unterschrift quittieren lassen. Das ist die einzige, bombensichere Methode.
Zweitbeste Lösung: EINWURF(!)-Einschreiben.
Andere Formen des Einschreibens wie z.B. Standard-Einschreiben oder Einschreiben-Rückschein sind in der Kürze der Zeit nicht geeignet. Wenn der Vermieter im Urlaub ist, die Benachrichtigung im Briefkasten erst im neuen Jahr findet und die Kündigung dann erst nach dem 05.01.11 von der Post abholt, habt IHR die Frist verpeilt !
Bei einem normalen Brief (ohne Einschreiben) kannst Du den Zugang nicht beweisen.
