400 Euro Job und Vermögenwirksame Leistung?

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Beitrag von nadi27 - 28.12.10 - 21:51 Uhr

Hallo,
ich hab mal eine Frage, hat man bei einem 400€ Job auch Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen oder nicht?

Beitrag von susannea - 28.12.10 - 23:41 Uhr

Ja, hast du.
Du hast nämlich auch Anspruch auf die Arbeitnehmer Sparzulage usw. bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen.

Beitrag von mama2kinder - 28.12.10 - 23:42 Uhr

http://www.bmas.de/portal/1426/property=pdf/a263__teilzeit__alles__was__recht__ist.pdf

Befristet beschäftigte Arbeitnehmer dürfen nicht schlechter behandelt werden als
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Beitrag von susannea - 29.12.10 - 10:26 Uhr

DAs was du meinst, ist nicht wirklich die vermögenswirksame Leistung, die nämlich auch vom eigenen Einkommen gezahlt werden kann sondern der Arbeitgeberzuschuß dazu ;)

Ansonsten wäre es schön, wenn du in einer ordentlichen Form posten würdest!

Beitrag von mama2kinder - 29.12.10 - 10:51 Uhr

"Befristet beschäftigte Arbeitnehmer dürfen nicht schlechter behandelt werden als an de re Ar beit neh mer" - das trifft auch auf die VL zu.

Und zu deinem belehrenden Nachsatz: es war eine Kopie aus einem pdf, der offensichtlich zerschossen wurde. Wenn du es so nicht lesen kannst, dann hilft dir sicher die Quelle, die ich extra dazu angefügt habe. Ganz im Gegensatz zu dir. Wo sind denn deine Quellen?
Ganz davon ab, ist dein Satz: "DAs was du meinst, ist nicht wirklich die vermögenswirksame Leistung, die nämlich auch vom eigenen Einkommen gezahlt werden kann sondern der Arbeitgeberzuschuß dazu" schlecht geschrieben.

Ich denke, der TE ist durch mein Posting sachlich sehr gut geholfen worden.
Ich frage mich daher wirklich, was dein arroganter Satz soll - vor allem mit dem Ausrufezeichen dahinter.

Beitrag von susannea - 29.12.10 - 11:30 Uhr

Pass mal auf, das ist nicht arrogant, sondern eine Frechheit solch ein unfertiges Ding hier zu posten. Es zeigt, dass du nicht gelesen hast, was du geschrieben hast, sonst wüßtest du, dass das so zu posten eine Frechheit ist!

UNd es ist kein belehrender NAchsatz, sondern eine Feststellung, weil viele das durcheinander bringen. Denn auf den AG-Zuschuß haben wirklich nicht alle Anspruch, dasss muss man aber auch den AG erst erklären!

Beitrag von mama2kinder - 29.12.10 - 14:35 Uhr

Du solltest dich mäßigen.

Beitrag von susannea - 29.12.10 - 14:55 Uhr

Sagt die, die damit angefangen hat so zu reden!
#rofl

Beitrag von mama2kinder - 29.12.10 - 20:28 Uhr

Schätzelein, du hast MICH angequarkt.

Beitrag von susannea - 29.12.10 - 20:38 Uhr

#rofl