Ich bin bei unserer "Großen" 2008 in die Elternzeit gegangen.
Dann hatte ich diese knappe 2 Jahre und bin in die Elternzeit von unserer Kleinen gesprungen(2010). Quasi von einer in die Nächste üergegangen.
Bekomme daher, nicht wie 2008 die 67%(jetzt 65%), sondern "nur" 300€ Mindestsatz, da ich ja zwischen den beiden Kindern nicht wieder arbeiten war.
Ich stehe zwar im festen Arbeitsverhältniss, aber bin halt zwischen den Kindern nicht arbeiten gewesen, sondern habe die EZ bloß verlängert.
Wie es da weiter geht.....? Unsere Elterngeldstelle hat bis Januar geschlossen....Mist. Wenn ich schonmal Hilfe benötige. Gut, ich habe keinerlei Ahnung wie es bei mir aussieht....Ob ich in irgendeine "Spalte" falle? Ich konnte nichts im www finden und in dem Schreiben an mich, standen nur Dinge wie, H4, ALG2, Ausländischer Staatsbürger, Mehrlinge etc.
Aber direkt etwas zu meiner Person steht da nichts.#
Ich beomme ja auch zu meinen 300€ EG, den Geschwisterzuschlag von 75€.....weil beide Kinder unter 3 Jahre sind.
Kann mir da jmd helfen? Wir kommen aus NRW und mich macht es wirklich absolut wahnsinng, dass ich da nichtmal am Amt nachfragen kann.
Ich muss das doch in Erfahrungen bringen können.
Kann mir da jemand von helfen und mir etwas dazu sagen?
Ich wäre sehr dankbar.
Wünsche allen ein gesundes neues Jahr 2011.
Juni.
LG
Alles steht im Schreiben,aber ich kann mich nicht zuordnen.Bitte helft
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Beitrag von juniglueck - 29.12.10 - 20:17 Uhr
Beitrag von blonde.engel - 29.12.10 - 20:29 Uhr
Hallo...
Wie ist denn die Frage? 
Oder hab ich sie überlesen?
LG
Jenny
Beitrag von juniglueck - 29.12.10 - 20:49 Uhr
Ok, nochmal anders und kurz erklärt.
Bin 2008 mit Tochter Nr1 in EZ gegangen - dann von die EZ von Kind Nr2 (2010) angehängt.... Daher bekam ich nicht wie 2008 bei Kind Nr.1 die 67% Elterngeld, sonder den 300€ Satz + 75€ Geschwisterzuschlag.
Stehe im festen Arbeitsverhältnis, war aber zwischen den beiden Kinder nicht arbeiten, sondern sprang in die 2. Elternzeit....
Ob man mir das Geld auch streichen würde?
Das war meine Hauptfrage.
LG
Beitrag von blonde.engel - 29.12.10 - 20:53 Uhr
WER sollte dir denn das Geld streichen?
Bekommt ihr irgendwelche "öffentlichen" Gelder außer Kindergeld?
LG
Jenny
Beitrag von juniglueck - 29.12.10 - 21:12 Uhr
Nein, gar nichts. MEin Mann arbeitet voll. 'Wir beziehen nichts weiter. Kindergeld klar. Aber sonst nichts.
Naja, weil die Änderung des EGs beschlossen wurde und ich ein Schreiben bekam....Konnte mich aber nicht einorden und fragte deshalb hier nach.
Also meinst du, es wird sich nichts ändern?
LG
Beitrag von blonde.engel - 29.12.10 - 21:28 Uhr
Wenn ihr keine Gelder zusätzlich bezieht, dann wird sich bei euch auch nichts ändern!
Es bleibt also dann wohl alles so, wie es ist
Beitrag von susannea - 29.12.10 - 20:37 Uhr
Du bekommst dein Geld normal weiter. Nur wenn du andere Gelder bekommst, wird es angerechnet!
Betrifft dich also evtl. nicht!
Beitrag von juniglueck - 29.12.10 - 20:46 Uhr
Danke dir.....Ich bin ja aml gespannt.
LG
Beitrag von alepha - 30.12.10 - 09:35 Uhr
Hallo,
Du bekommst mit den 300 € ja "nur" den Mindestsatz. Daran ändert sich auch bei der Neuregelung des EG nichts. Es sei denn, Ihr (Dein Mann und Du) hättet im Jahr mehr als 500.000€ zu versteuerndes Einkommen. Dann entfällt nämlich zukünftig der Anspruch auf EG.
Ich frage mich allerdings gerade, warum Du nur den Mindestsatz bekommst.
Maßgebend für die Berechnung des EG ist das Einkommen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes. Wenn ich richtig gerechnet habe, ist Deine 2. Tochter im Mai 2010 geboren. Dann sind die letzten 12 KM von Mai 2009 - April 2010.
Hast Du in diesem Zeitraum noch EG für Deine 1. Tochter bezogen? Dann müsste sich der Zeitraum für die Betrachtung des Einkommens nämlich um die Monate mit EG-Bezug verlängern, so dass eigentlich das Einkommen vor der Geburt Deiner 1. Tochter maßgebend sein müsste.
Ich würd das noch mal prüfen und beim Amt nachfragen.
Gruß
