Frage zur Berechnung Kindesunterhalt

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Beitrag von rosi_060 - 29.12.10 - 22:47 Uhr

Hallo,
mein Freund und ich möchten kommendes Jahr heiraten.

Es quält uns eine Frage... Wenn wir heiraten, dann wird, soviel ich weiß, zur Unterhaltsberechnung, mein Gehalt nicht mit rein genommen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie das mit der Steuererklärung ist. Wird dann unsere gemeinsame Steuererkärung genommen oder wird das irgendwie geteilt?

Ändert sich sonst noch was?


Viele Grüße und schonmal danke für eure Antworten!

Beitrag von tweety12_de - 30.12.10 - 07:03 Uhr

hallo,
stellt sich vorab die frage:

wer muß für wen unterhalt bezahlen ??

ihr habt ein kind gemeinsam?? laut vk??

lg alex

Beitrag von rosi_060 - 30.12.10 - 17:33 Uhr

unterhalt muss er für den kleinen zahlen.
ja wir haben ein gemeinsames kind.

liebe grüße

Beitrag von hedda.gabler - 30.12.10 - 12:50 Uhr

Hallo.

Dein Gehalt kann indirekt mit reingerechnet werden, da der Selbstbehalt Deines Mannes durch Deinen Verdienst abgesenkt werden kann.

Hier kann man das alles ganz gut nachlesen:

b) Verringerung des Selbstbehalts wegen Zusammenlebens mit einem neuen Partner

Die oben genannten Selbstbehaltssätze können sich aber verringern, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem neuen Partner zusammenlebt, der über eigenes Einkommen verfügt und der dadurch zum gemeinsamen Lebensunterhalt beiträgt. Denn wenn zwei zusammen wirtschaften, ist für jeden von ihnen das Leben billiger, als wenn man allein lebt.

Voraussetzung ist aber, dass der neue Partner monatlich mehr als 650,- € netto verdient.

Der Selbstbehalt kann dann um die Hälfte des Mehrverdienstes des Partners reduziert werden. Verdient der Partner also z.B. netto 780,- €, dann kann der Selbstbehalt um 75,- € reduziert werden (die Differenz zwischen 650,- € und 780,- € sind 130,- €, davon die Hälfte sind 65,- €). Maximal kann der Selbstbehalt aber auf 700,- € bei einem nicht berufstätigen Unterhaltspflichtigen und auf 750,- € bei einem berufstätigen Unterhaltspflichtigen reduziert werden .

Quelle: http://www.scheidung-online.de/selbstbehalt.html

Außerdem erhöht sich das Gehalt Deines Mannes, wenn er die Steuerklasse wechselt, so dass er möglicherweise in eine andere Gruppe bei der Düsseldorfer Tabelle rutscht.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von rosi_060 - 30.12.10 - 17:32 Uhr

hallo,
es ist bereits so, dass der selbstbehalt meines freundes auf 720 Euro !!!!! (um 20 %) gesenkt wurde. du schreibst 750- ist das überhaupt dann rechtens. er geht voll arbeiten. weißt du genau, dass es nur auf 750 gesenkt werden darf?
wir haben ebenfalls ein gemeinsames kind. dies wurde in die berechnung mit rein genommen!

wie ist das mit der steuererklärung? wenn wir eine gemeinsame machen, dann bekommen wir vllt. mehr raus und das steht ja auch zum teil mir zu. wird die dann voll mit reingerechnet oder nur anteilig?

viele grüße und schonmal danke

Beitrag von hedda.gabler - 30.12.10 - 17:38 Uhr

Hallo.

Mit so detaillierten Fragen solltest Du Dich besser an einen Anwalt wenden.
Mehr als der Link sagt, kann ich Dir leider nicht sagen.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von rosi_060 - 30.12.10 - 18:31 Uhr

das werden wir dann sicher auch mal tun.

trotzdem danke und einen guten rutsch :-)