Hey ihr Lieben. Habe zwar ne Teilzeitstelle bekomme den Rest von der Arge. Anfang November habe ich nen Bescheid bekommen das es ab Januar 2011 300 euro weniger gibt weil Elterngeld voll angerechnet wird. habe mit meinem Anwalt gesprochen und der meinte schon die begründung war nen witz. Wegen einer geplanten Gesetzänderung. Naja habe widerspruch eingelegt und seitdem nur die Bestätigung über das Widerspruchsverfahren bekommen. Guck ich heut aufs Konto. Zack 300 Euro weniger. Ich arge angerufen und der typ von der rechtsstelle sagt mir,das das gesetz tatsächlich noch nicht raus ist und die entscheidung darüber ende februar erwartet wird. ich zu dem sie können doch nicht Gelder anrechnen und weniger zahlen wenn das noch nicht rechtens ist. Er sagte ich soll sofor nen antrag auf einstweilige Anordnung beim sozialgericht stellen das bis zur endgültigen entscheidung das Geld weiter gezahlt wird und der nun für Januar zu wenig gezahlte Betrag von 300 Euro sofort anzuweisen ist.Nach rücksprache mit meinem Anwalt habe ich das direkt eben getan. Er sagt das ich damit 100 prozentig Erfolg habe da es absolut unzulässig und gegen das Gesetz ist sowas schon vor Entscheidung zu tun. also Leute wem es auch so geht. Sofort nen Antrag stellen denn ihr werdet von der Arge verarscht.
WICHTIG! Hartz4 und Elterngeld.
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Beitrag von nadine0701 - 30.12.10 - 10:38 Uhr
Beitrag von susannea - 30.12.10 - 10:42 Uhr
Zumal du einen Freibetrag hast, wenn du vorher auch gearbeitet hast. DAnn viel Erfolg, das wird ein elendiges hin und her werden, denn die machen ja momentan, was sie wollen!
Beitrag von nadine0701 - 30.12.10 - 10:49 Uhr
Ne der beim Sozialgericht sagte bei der einstweilige Anordnung geht es schnell. Gerade bei so nem klarem Fall. Der Richter entscheidet nächste Woche und dann muss sich die Arge fügen denn ihre Entscheidung hat keine rechtliche Grundlage. nur das Problem ist das es viele mit sich machen lassen ohne zu hinterfragen etc. Das Posting soll diese Aufrufen was zu tun. genau so zeigt man denen das sie nicht machen können was sie wollen
Beitrag von susannea - 30.12.10 - 11:01 Uhr
Da kommst du dann jetzt an dein Geld, aber du darfst nicht vergessen, dass es damit noch nicht entgültig entschieden ist und du es evtl. auch zurückzahlen musst usw.
Das gehört ja alles dazu und wird das hin und her werden!
Das darf man nicht vergessen!
Beitrag von nadine0701 - 30.12.10 - 11:16 Uhr
Ja damit hast du natürlich Recht. Bin mal gespannt wie das weitergeht bzw entschiedn wird.
Beitrag von mama-02062010 - 30.12.10 - 11:40 Uhr
und was machst du wenn den das gesetzt raus ist, dann musst du es ja zurückzahlen.
Komisch nur das bei allen es komplett angerechnet wird und ich einen Freibetrag habe von 30€.
Den wir kriegen das Geld von Amt zur Grundsicherung und die haben gesagt das da einen Fraibetrag drinnen ist.
Beitrag von lelou83 - 30.12.10 - 12:02 Uhr
leg bis zu einer rechtsmäßigen entscheidung die 300 euro jeden monat auf die seite!
für den fall einer rückzahlung.
Beitrag von sabrinaa81 - 30.12.10 - 14:49 Uhr
Wie jetzt???
Das Gesetz wurde im NOVEMBER verabschiedet und ist doch durch.
Das steht doch auf der Regierungsseite und auch auf verschiedenen anderen Seiten im Netz.
Das Gesetz ist also durch.. Verstehe nicht was dein Anwalt da sagt..
Bei dir kann es höchstens etwas anders sein, weil du noch arbeitest und nicht voll Hartz4 bekommst.
Beitrag von blinki.bill - 30.12.10 - 15:41 Uhr
Hallo
Der selben Meinung wie du bin ich auch, diese sGesetz ist schon seit November durch.
Ich habe nen Antwalt im Freundekreis, dieser meinte auch, da sman da nichts mehr machen kann, da ja das Gesetz schon beschlossen ist.
Und wenn sie ja arbeiten war, dann bekommts ie doch eh enn Freibetrag, oder nicht.
Naja wünsche der TE viel Glück...kannst uns ja mal auf dem laufenden halten, würde mich jetzt schon intressieren, wie es beid ir weitergeht.
Lg
Beitrag von king.with.deckchair - 30.12.10 - 16:05 Uhr
"Sofort nen Antrag stellen denn ihr werdet von der Arge verarscht."
Nee, nee, nee, Teuerste!
Nicht von der ARGE, sondern vom Bundesministerium, dass die entsprechenden Answeisungen an die Mitarbeiter schon rausgegeben hat, bvor das Gesetz durch war!
Beitrag von mrsviper1 - 30.12.10 - 16:47 Uhr
Hallo,
Das gesetzt ist doch gültig.
Änderungen beim Elterngeld ab dem Jahr 2011
Das Haushaltsbegleitgesetz sieht Kürzungen beim Elterngeld mit Wirkung vom 01. Januar 2011 vor. Für Eltern mit einem Nettoeinkommen von mehr als 1200 Euro aus Erwerbstätigkeit wird das Elterngeld von 67 auf 65 Prozent in Stufen gekürzt, während es für Hartz-IV-Empfänger auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Gesetzestext: "In den Fällen, in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt höher als 1.200 Euro war, sinkt der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1 200 Euro überschreitet, auf bis zu 65 Prozent". Folge: Ab einem Nettoeinkommen von 2.770 Euro kommt es nicht zu einer KÜrzung des Elterngeldes, weil sich die Absenkung von 67% auf 65% nicht mehr bemerkbar macht, denn der Höchstbetrag ist erreicht worden
Lg Tina
Beitrag von jolinar01 - 30.12.10 - 18:09 Uhr
es gab letztens erst hier einen auszug wegen alg2 aufstockung.wenn du arbeitest und nur ergänzend hartz4 bekommst,dann hast du einen freibetrag von 300 euro.alles was drüber ist wird angerechnet.
lg
Beitrag von tweetme - 30.12.10 - 22:29 Uhr
Das Gesetz ist durch und jeder, der Elterngeld erhält, sollte eigentlich schon längst informiert worden sein.
Du hättest es dir komplett auszahlen lassen sollen, die Frist den Antrag zu stellen war der 11.12. Alles biste wohl zu spät... PP
Beitrag von tweetme - 30.12.10 - 22:32 Uhr
Oh man, könnt ihr eure Familie überhaupt ernähren?
Zahlst du Unterhalt an deine Kinder, die beim Ex leben?
Und jetzt schon wieder schwanger, Glückwunsch!
Beitrag von jolinar01 - 30.12.10 - 22:37 Uhr
sie geht aber wenigstens arbeiten.nicht wie andere,die kinder kriegen aufs staatskosten zum hobby gemacht haben.
