Hallo, ihr da draußen,
ich hoffe ganz sehr auf eine informative Antwort. Ich hbae vor 4 Monaten eine DU abgeschlossen und leider (nach vielem Hin und Her, wegen Ausschluss einer gesundheitlichen Sache bei mir) erst jetzt die Unteragen vollständig. Jetzt habe ich noch einmal recherchiert und festgestellt, dass es sowohl einen Zusatz gibt, der den Versicherer die Möglichkeit bietet, selbst noch einmal nachzuprüfen, ob eine medizinische DU vorliegt und dann steht da noch: Bei entlassenen Beamten, die keine dieser Bezüge erhalten, zahlen wir die Leistungen, so lange - die versicherte Person keine Tätigkeit im Sinne von §1 Abs. 2 ausübt (der besagt: Übt die versicherte Person jedoch eine andere Tätigkeit aus, zu der sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und ihrer bisheriegen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufsunfähigkeit vor. ... 20% des Einkommens darf nicht unterschritten werden und kein Niveauabfall in der Tätigkeit).
Heisst das nun, ich werde dann darauf geprüft, ob ich solch eine Tätigkeit ausführen könnte und müsste dies dann auch, oder darf ich solch eine Tätigkeit nicht ausüben, wenn ich die DU erhalten möchte (mir erscheint dies eher der Fall).
Naja, wenigsten hab ich gelesen, dass sie auch bei nicht auf Lebenszeit verbeamteten Lehrern greift. Also nicht ganz das Letzte.
So, wo bekomme ich denn jetzt noch eine ordentliche DU her? (seit 1.10. gibt es die vollständige Beamtenklausel nicht mehr -
hätte sie somit noh haben können). So ein Mist!
Hoffe, es hat jemand einen guten Tipp und kann das Beamtendeutsch entschlüsseln! Danke!
Katja
Dienstunfähigkeit Refendar
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Beitrag von lilayakima - 30.12.10 - 12:10 Uhr
Beitrag von agentin007 - 30.12.10 - 17:49 Uhr
Hallo Katja,
es tut mir leid, dass du noch keine Antwort bekommen hast. Vielleicht könntet du nochmal versuchen, dein Anliegen zu formulieren, weil ich es leider nicht nachvollziehen kann. Wer weiß: vielleicht geht es den anderen Lesern hier auch so und deshalb kann dir keiner eine Antwort geben.
LG
agentin007
Beitrag von catch-up - 30.12.10 - 18:18 Uhr
Ich versteh kein Wort!
Ganz schön traurig, bei ner Lehrerin!
Beitrag von leonie133 - 30.12.10 - 19:58 Uhr
bist du noch im Referendariat oder schon "richtig" verbeamtet als Lehrerin? Könntest du noch in einem anderen Beruf arbeiten? (Bsp. Teilzeit im Nachhilfe-Institut, als Betreuerin in der OGS etc.)?
Worauf basiert deine DU?
LG Leo
Beitrag von lilayakima - 30.12.10 - 22:00 Uhr
Sorry, habe wahrscheinlich zu zusammenhanglos zitiert, aber dafür muss man nicht gleich so schnauzig werden. Wenn es um Versicherungsklauseln geht, darf auch eine Lehrerin mal ins Rudern kommen (oder lieber doch nicht, weil wir müssen ja hundertprozent funktionieren, ich vergaß ich vergaß).
OK, noch einmal. Beim genaueren Lesen im Internet fand ich, dass es DU's gibt, die als solche nur getarnt sind und eigentllich BU's sind (also 50% berufsunfähig notwendig und Verweis auf eine andere Tätigkeit). Außerdem ist es ein Nachteil, wenn die Versicherung die DU-Feststellung von der Behörde nicht akzeptiert und eine eigene Untersuchung anordnen kann. Diesen Nachteil habe ich schon in meiner Versicherung entdeckt (als ersten Punkt). Nun kann ich leider nicht feststellen, ob dieser Hinweis auf den Absatz §1Abs. 2, welcher im Vetrag im BU-Fall zu finden ist, nicht so eine getarnte falsche DU beinhaltet. In diesem Absatz findet sich nur der Verweis, dass Nebentätigkeiten bis 20% das vorherigen Einkommens und auf ähnlichem Leistungsniveau die BU ausschließen. Heisst der Verweis, dass auch hier DU und BU vermischt sind??
Habe übrigens einen Vetrag bei der DBV und er ist für mich als Referendar (also Beamter auf Zeit) auch schon gültig (auch ein positiver Aspekt dieses Vetrages).
Meine Frage - ist dieser Verweis bereits eine ABwertung der DU auf eine BU? Falls ja, welche Veträge bieten noch eine einigermaßen akzeptable Fassung der DU-Klausel, nämlich das sowohl noch nicht auf Lebenszeit verbeamtete Lehrer als auch diese die DU-Rente aufgrund der DU-bescheinung des Arbeitgebers erhalten. Gibt es solche noch?
LG Katja
Beitrag von agentin007 - 30.12.10 - 22:32 Uhr
Hallo Katja!
Ich gebe mir wirklich Mühe, dir zu folgen und denke auch nicht, dass ich schnauzig geschrieben habe...
Du bist jetzt aktuell im Ref? Bist du im aktiven Dienst oder krank geschrieben? Bekommst du Beihilfe? Hast du vor, deinen Beruf als Lehrerin auszuüben?
Du bist ja als Referendarin "nur" Beamtin auf Zeit. Wenn du dein Ref nicht fertig machen kannst und nicht als Lehrerin arbeiten willst/kannst, dann bist du bestimmt nicht mehr lange Beamtin auf Zeit.
Ich bin übrigens auch Lehrerin und würde dir wirklich gerne helfen, aber ich verstehe dein Anliegen noch immer nicht richtig. Wenn du das im Forum nicht so genau schreiben willst, kannst du mir auch eine PN schicken, wenn du willst.
LG
agentin007
Beitrag von lilayakima - 30.12.10 - 23:43 Uhr
Sorry, bezog sich auf die Bemerkung von catch-up. Also ich bin ganz normal im Ref und wollte eine DU abschließen (was ich vor 4 Monaten getan habe). Nun habe ich aber im Nachhinein festgestellt, dass diese DU-Versicherung einige Punkte enthält, die sich im Falle einer DU negativ auswirken könnten. Ein Punkt war die Möglichkeit des Versicherers noch einmal ein Untersuchung mit deren Ärzten veranlassen zu können (die akzeptieren also das Amtsarztverfahren nicht). Des weiteren gibt es ja immer das Problem mit der echten Dienstunfähigkeitsklausel - dass man, sobald man aus dem Dienst ausscheiden muss (egal wodurch) diese Rente auch beanspruchen kann (und nicht, wie bei der BU geschaut wird, ob man auch außerhalb des Beamtendienstes einen Job findet und diesen dann ausführen muss (z.B. Pförtner) und somit dann keine DU mehr erhält.
Ich bekomme dass aufgrund des Geschriebenen nicht genau heraus (muss wahrscheinlich noch einmal zum Berater), ob das bei meiner DU-Versicherung der Fall ist. Auf alle Fälle bin ich mit der Beratung im Nachhinein nicht mehr ganz so zufrieden, da ich z.B. diese Arztklausel entdeckt habe (und im Netz lesen musste, dass es Versicherer gibt, die die DUV ohne diesen Zusatz anbieten) Darum wollte ich mich hier unabhängig von Versicherungsberatern informieren, ob mir jemand noch eine DUV empfehlen kann, die nahe an die "echte Dienstunfähigkeitsklausel" von den Konditionen her rankommen (die echte gibt es seit 1.10.2010 nämlich nicht mehr - und auch das nehm ich meinem Berater übel, der er die Chance darauf vertan hat).
Ich bin also auf der Suche nach einer guten DUV. Klar will ich irgendwann als Lehrerin arbeiten (obwohl ich hier in Thüringen nicht auf eine Verbeamtung hoffen kann - vielleicht klappts aber woanders
). Ich habe sie jetzt schon abgeschlossen, da man dies so jung wie möglichen machen sollte und auch besonders jetzt eine Absicherung für meine Familie brauche, da ich keine Rentenansprüche habe, wenn irgendetwas ist.
Wäre echt toll, wenn du mir einen Tipp geben könntest - allerdings wechseln die Angebote so schnell (und meistens werden die Leistungen ja nicht besser).
Danke nochmal für deine Mühe und ich hoffe sehr, mein Anliegen ist jetzt klarer.
K
Beitrag von alepha - 31.12.10 - 08:27 Uhr
Hallo,
Dein Anliegen ist wirklich nicht so ganz einfach. Aber ich versuch mal, da ein bißchen Licht reinzubringen.
Also, das Problem bei privaten Versicherungen egal ob bei DU oder BU ist, dass sie oftmals (fast immer) eine Klausel enthalten, nach der sich der Versicherer vorbehält, die DU oder BU nach seiner eigenen Auslegung zu prüfen, somit die Feststellung der DU durch einen Amtsarzt oder die Rentenversicherung nicht akzeptiert.
Als Referendarin bist Du ja quasi noch in der "Ausbildung" als Beamtin. Das ist die ungünstigste Situation, in der man DU werden könnte, weil der Dienstherr dann nicht zahlen muss (bei DU durch Dienstunfall hat er aber ein Ermessen). Allerdings, wenn Du DU und aus dem Beamtenverhältnis entlassen würdest, dann würdest Du in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Deinen Bruttoentgelten als Beamtin nachversichert. Auf dieser Grundlage würde dann eine Erwerbsunfähigkeit nach Auslegung der Rentenversicherung geprüft werden (Berufsunfähigkeit gibt es seit ein paar Jahren nicht mehr in der Rentenversicherung). Das hätte für Dich zwei Nachteile:
1.) Als Beamtin hast Du ein niedrigeres Brutto (im Vergleich zu Angestellten in der gleichen Situation). Das würde sich "negativ" auf die Rentenhöhe auswirken.
2.) Erwerbsunfähigkeit heißt, dass Du eigentlich gar nicht mehr arbeiten kannst - ganz egal in welchem Beruf. Deine Tätigkeit als Lehrerin spielt dabei keine Rolle, weil hier nicht mehr nach einer anderen zumutbaren Tätigkeit geschaut wird, so wie das bei der BU der Fall war (sog. Verweisungsberuf).
Es gibt auch eine teilweise Erwerbsminderung, da kann man dann nur noch stundenweise einer anderen Tätigkeit nachgehen. Aber auch hier gilt jede andere Tätigkeit.
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt interessiert dabei übrigens nicht.
Von der "echten DU-Klausel", die Du beschreibst, hab ich noch nie gehört. Ich kann es mir auch nicht so recht vorstellen. Du schreibst ja, dass sie greift, wenn man aus irgendeinem Grund aus dem Dienst ausscheiden muss. Gründe, aus denen man ausscheiden muss, gibt es ja nicht so viele. 1. Grund Krankheit. OK, dann müsste/sollte DU greifen. 2. Grund Dienstvergehen/Disziplinarverfahren. Das wäre ja allerhand, wenn man irgendwelchen Mist baut, aus dem Beamtenverhältnis rausfliegt und dann noch eine Rente beanspruche könnte. 3. Grund Verbeamtung auf Lebenszeit nicht möglich (aufgrund persönlicher Verhältnisse oder weil nicht vorgesehen vom Dienstherrn). Dann wird ja wahrscheinlich eine Anstellung als Angestellter erfolgen. Auch dann kann es wohl keine Rente geben. 4. Grund Erreichen der Altersgrenze (Pension). Auch hier wohl kein Anspruch auf DU-Rente.
Noch mal zum 1. Grund (Krankheit): Da musst Du schauen, ob in den Versicherungsbedingungen irgendwo von einer "Verweisungtätigkeit" gesprochen wird. Dann ist die DU (so wie früher die BU) davon abhängig, ob Du eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben kannst. Z.B. Tätigkeit als Sportlehrerin nicht mehr möglich (Bein ab), aber gleichwertige Tätigkeit in der Verwaltung möglich. Dann keine DU im Sinne der Versicherung. Wobei es meistens auch nicht darauf ankommt, ob der Arbeitsmarkt diese Tätigkeit überhaupt hergibt.
Es kann natürlich auch sein, dass sich die DU-Versicherung an den Regelungen für die Erwerbsminderungsrente der RV orientiert, dann wird nur geschaut, ob Du irgendeinen Job (so wie oben beschrieben) ausüben kannst (z.B. auch als Kassiererin). Das wäre in der Tat eine ziemlich unnütze Versicherung, weil man leider als Beamter/Beamtin aus Sicht der Versicherungen alle möglichen Tätigkeiten ausüben kann (außer man liegt im Koma). Das gilt auch für DU-Versicherungen, die sich an der BU orientieren, weil es gerade in der Verwaltung alle möglichen gelichwertigen Verweisungstätigkeiten gibt.
DU-Versicherungen, die immer eintreten, wenn man aus Krankheistgründen aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, kenne ich leider nicht. Wenn Du so eine findest, dann wäre ich auch daran interessiert. 
Ich bin nämlich auch Beamtin (in der Verwaltung) und habe aus den o.g. Gründen keine extra DU-Versicherung abgeschlossen, weil man mich zu 99% immer auf eine andere Tätigkeit verweisen könnte (außer eben wenn ich im Koma liegen würde). Allerdings bin ich auch schon seit 12 Jahren Beamtin, so dass für mich noch die alten (etwas besseren) Regelungen gelten und ich bin auch schon seit einiger Zeit Beamtin auf Lebenszeit.
Sprich auf jeden Fall noch mal mit Deinem Versicherungsberater und frage ihn nach den Voraussetzungen für die DU und ob und welche Verweisungstätigkeiten für Dich in Frage kommen. Danach würde ich noch mal überlegen, ob diese Versicherung für Dich überhaupt Sinn macht.
Außerdem würde ich mal zu einer Beratungsstelle der Rentenversicherung gehen, die können Dir ausrechnen, wie hoch eine Erwerbsminderungsrente wäre, wenn Du nachversichert würdest. Da kannst Du dann vergleichen, ob sich eine private zusätzliche Versicherung überhaupt noch lohnt.
So, ich hoffe, ich konnte Dir ein bißchen helfen. Ist ziemlich lang geworden, aber ist auch ein wirklich schwieriges Thema.
LG und einen guten Rutsch!
Beitrag von lilayakima - 31.12.10 - 11:27 Uhr
Danke für deine Antwort - werde das auf alle Fälle machen (RV und Berater fragen).
Hier ist ein Link, der mein Problem noch einmal aufgreift:
http://dienstunfaehigkeitsversicherung.cc/dienstunfaehigkeitsklausel.html
Drucke dies einfach aus und nehm es dem Berater mit - in der Hoffnung er versteht mich dann!
Guten Rutsch (ohne Eis) wünscht Katja
Beitrag von danaz - 01.01.11 - 13:58 Uhr
Hallo,
ich kann Dir nur zu meiner DU-Versicherung etwas sagen. Vor 2 Jahren abgeschlossen über einen Berater, den ich im Internet gefunden habe. Dieser hat mir aus einem größeren Pool die Versicherungen rausgesucht, die eine DU-Klausel angeboten haben (waren damals, so vor 2 Jahren, nur noch 5 oder 6 Anbieter). Da ich eine Versicherung wollte, die max. bis 60 Jahren Beiträge einzieht, hat sich das ganze auf 2-3 reduziert, glaube ich. Die meisten Versicherer bieten das wohl gar nicht mehr an mit der DU-Klausel. Na ja, jedenfalls habe ich nun eine BU-Versicherung bei der Barmenia mit einer Ergänzung (Extra-Blatt) für die DU. Danach bekomme ich die Versicherung ausgezahlt, wenn ich durch meinen Dienstherrn in die Dienstunfähigkeit durch Bescheid entlassen werde. Das Ganze wird dann aufgehoben, wenn ich einer Tätigkeit nachgehe, die meinem beruflichen Stand oder so ähnlich entspricht. So, wie ich meine Bedingungen verstehe, kann mich aber meine Versicherung dazu nicht zwingen. Es geht nur darum, dass ich ja möglicherweise anderweitig wieder eine Beschäftigung finde, die meinen Fähigkeiten entspricht.
Ich sehe das auch nicht ganz so, wie eine andere Userin, die sagte, dass man ale Verwaltungsbeamter stets irgendwie untergebracht werden kann. 1. habe ich einen Anspruch auf eine Beschäftigung nach meiner Besoldungsgruppe und 2. habe ich genug Fälle erlebt, bei denen eine BU eingetreten ist. Auch in einem Bürojob bin ich nicht immer bis 65 oder länger arbeitsfähig (Krebs, MS, Rückenleiden). Das geht so schnell.
Und bei Dir als Lehrer ist ja noch mal eine ganz bestimmte Tätigkeit mit der Ausbildung verknüpft.
Dana
