Guten Abend!
Gestern Abend hab ich gemerkt, dass ich leider die Frist für die Steuererklärung 2009 verpennt habe. Die war nämlich schon Ende Mai. Hat sich da was geändert? Ich bin mir relativ sicher, dass man sonst wesentlich mehr Zeit hatte?? Naja... zu spät. Meine eigentliche Frage war auch eine ganz andere.
Im Juli 2009 habe ich meinen Sohn bekommen und natürlich Elterngeld bezogen. Ich hab jetzt schon von mehreren Seiten gehört, dass dann eigentlich immer eine Rückzählung ansteht. Allerdings hab ich dass immer nur von verheirateten Leuten gehört, ist das bei Singles ebenfalls so? Der Vater des Kindes und ich waren ja nicht verheiratet, haben aber zusammen gelebt. Nun haben wir uns vor einiger Zeit getrennt.
Angenommen ich würde/könnte die Steuererklärung jetzt noch machen und bekäme tatsächlich eine Rückzahlung, könnte ich ihn da noch mit ins Boot nehmen? Denn zu dem Zeitpunkt haben wir ja als Familie zusammen gelebt und gemeinsam vom Elterngeld provitiert.
Hat jemand Ratschläge für mich?
Vielen Dank, Melanie
Lohnsteuer2009
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Beitrag von melka1972 - 30.12.10 - 22:12 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 31.12.10 - 08:17 Uhr
Du meinst eine NACHzahlung???
Meines Wissens bist Du zur Abgabe der Erklärung verpflichtet, wenn Du Lohnersatzleistungen von mehr als 400 Euro bezogen hast!
Ob es bei Dir als unverheirateter Mutter je nach Einkommen zu einer Nachzahlung kommen wird, kannst Du Dir ja mit einem Steuerprogramm online berechnen.
Wie willst Du Deinen Ex belangen? DU hast Elterngeld bezogen, nicht er.
Gruß,
W
Beitrag von alepha - 31.12.10 - 08:38 Uhr
Hallo,
Du musst die Erklärung nur für Dich machen, auch wenn Ihr zusammengelebt habt. Eine gemeinsame Veranlagung gibt es nur bei Ehegatten.
Könnte schon sein, dass eine Nachzahlung rauskommt. Aber wie schon geschrieben, rechnet Dir das eigentlich schon ein Steuerprogarmm aus.
Da Du Entgeltersatzleistungen (Elterngeld) bezogen hast, bist Du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet (also auch, wenn Dein Steuerprogramm Dir sagt, dass Du was nachbezahlen musst).
Eigentlich hättest Du die Erklärung zum 31. Mai 2010 abgeben müssen. Meine Erfahrung ist allerdings, dass die Finanzämter da meistens recht kulant sind (ich hänge auch immer mit meinen Erklärungen hinterher
).
Das gilt gerade für den Fall, dass Du eine Nachzahlung bekommst. Dann gibt es sogar geringfügige Zinsen auf den Nachzahlungsbetrag (war zumindest bei mir so).
Also, ran an die Erklärung. Kann eigentlich nichts weiter passieren. Ggf. wirst Du im nächsten Jahr zu Abgabe aufgefordert. Dann musst Du Dich an den gesetzten Termin halten. Aber das ist ja machbar.
LG
