Haftpflichtschaden oder nicht? Vermieter

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Beitrag von tortenliesel - 30.12.10 - 22:19 Uhr

Hallo,

wir wohnen in einer Mietswohnung. In dieser gibt es eine Tür zur Terasse aus Glas mit einem Mechanismus, den ich sonst noch nirgendwo gesehen habe. Mit Kippfunktion und Schiebemechanismus, um die Tür mittels Schiene auf Seite zu schieben (vielleicht weiß jemand, was ich meine).

Die Tür machte auch unseren Vormietern immer wieder Probleme udn wurde bei unserem Einzug repariert. Naja, auf jeden Fall ging sie immer relativ schwer zu öffnen.

Gestern nun ging mein Partner auf die Terasse, alles war normal bei öffnen. Dann ließ sie sich nicht mehr schließen. Der Vermieter (wohnt nebenan) war grad in der Nähe und probierte rum, nichts zu machen. Dann kam ein mit unserem Vermieter befreundeter Schreiner, machte die Tür zu, danach ging sie nicht mehr auf. Dann kam endlich der Türmonteur einer Glaserei, hat sie wieder aufgemacht, dann provisorisch wieder verschlossen (steht einen Spalt weit auf, nicht grad einbruchssicher und der Witterung auch nicht eben angepasst). Die Schließmechnik ist wohl kaputt.

Nun ist unser Vermieter der Ansicht, wir wären verpflichtet, den Schaden zu zahlen. Ich sehe das anders, die Tür ist immer störanfällig gewesen und ein Schließmechanismus gehört ja auch zu den Verschleißteilen, oder? Zumal weiß ich nicht, ob mein Partner die Tür nun überhaupt schlussendlich kaputt gemacht hat, weil danach ja noch jemand dran rumgefummelt hat (Vermieter und Schreiner). Mein Partner war auch nicht die ganze Zeit mit dabei, da er sich um unsere Tochter (die auch noch die Windpocken hat) gekümmert hat. Meiner Meinung nach müssten wir 75,00 € nach der Kleinreparaturklausel des Mietvertrags zahlen, und das wär es dann. Es geht um eine Reparatur in Höhe von ein paar Hundert Euro, unsere Haftpflicht hat 150,00 € SB.

Wie seht ihr das?

LG, Sandra

Beitrag von mamavonyannick - 30.12.10 - 22:25 Uhr

Hallo,

dihr müsstet nur für einen Schaden haften, den ihr verschuldet habt (verschulden beduetet reinrechtlich fahrlässiges handeln oder Vorsatz). Bei normalem Gebrauch würde dieses Verschulden aber idR verneint, sodass ihr nicht haftbar zu machen seid. Beispiel: Jemand schließt die Tür eines Bekannten auf und der Schlüssel bricht plötzlich ohne erkennbares Verschulden ab.
Hinzu kommt, dass ihr beweisen könnt, dass es schon früher Probleme dieser Art gab.

vg, m.

Beitrag von lockenlilly - 30.12.10 - 22:43 Uhr

Der VM ist zuständig. Es handelt sich hier um üblichen Verschleiss. Im Gegensatz zur Türklinke ist der Schließmechanismus nicht im Sinne der Bagatellklausel ( Kleinreparatur ) dem täglichen Zugriff ausgesetzt. Der Mieter hat also keine Kosten zu tragen.

Beitrag von tortenliesel - 30.12.10 - 23:01 Uhr

Okay, danke Euch. Ihr seht das also wie ich. Nun ja, wie ziehen ja ohnehin zum 01.02. um, unser Vermieter ist natürlich nicht so begeistert. Aber 920,00 € Miete wollen ja erstmal bezahlt sein.

LG, Sandra

Beitrag von parzifal - 31.12.10 - 09:16 Uhr

Die Kleinreparaturklausel ist eine "alles oder nichts"-Klausel.

Bis 75 EUR muss man alles zahlen. Über 75 EUR nichts (also auch keinen Anteil in Höhe von 75 EUR).

Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Schließmechanismus überhaupt unter die Kleinreparaturklausel fällt oder nicht.

Ich sehe auch nicht, weshalb die Haftpflicht hierfür eintreten sollte. Ihr habt ja nicht fahrlässig einen Schaden angerichtet.

Fazit: Der Vermieter muss hier den Schaden allein tragen.

Beitrag von tortenliesel - 31.12.10 - 10:46 Uhr

Ah, okay. Da sieht man mal wieder... auch wenn ich bei einem RA arbeite, habe ich die Klausel falsch verstanden.

LG, Sandra

Beitrag von manavgat - 31.12.10 - 12:34 Uhr

Du bist im Recht.

Der einfachste Weg ist imho: melde es Deiner Haftpflicht (die lehnen sowieso ab) und dann hat der Vermieter gelitten.

Das ist Verschleiß. Wir haben solche Türen in unserer Ferienwohnung, ich weiß also, was Du meinst.

Gruß

Manavgat

Beitrag von tortenliesel - 31.12.10 - 16:08 Uhr

Ja, so hatte ich mir das auch gedacht. und das hier ist ein Neubau von 2007. Unfassbar. ganz klassische Balkontürn sind doch am besten.

LG, Sandra

Beitrag von vwpassat - 01.01.11 - 11:55 Uhr

Eindeutig Vermietersache.