Anhöhrung
Sehr geehrter Herr Xy,
mir wurde bekannt, dass Sie ab xx.xx.2010 Ihre Ausbildung beid er Firma XY machen.
Durch die Ausbildungsvergütung und Ihren Anspruch auf BAB bestand geringer Anspruch auf Leistung als tatsächlich erbracht worden sind.
aufgrund dessen wurde nach Anrechnung der Einkommen und der BAB Leistung ein Betrag i.H.v xxx€ zuviel an Sie ausgezahlt.
Ich Prüfe, ob die Leistungsbewilligung ganz oder teilweise für die zeit vom xx.xx.2010 bis xx.xx. 2010 aufheben muss und Sie die überzahlten Leistung in Höhe von xxx€ erstatten müssen.
Sie können sich hierzu bis zum xx.xx.2011 äußern.sonst werde ich nach meinen Kenntnissstand entscheiden..
MFG
Also ich Versteh es nicht.
Erst steht drin das wir noch anspruch auf einen geringen teil gehabt hätten (was nicht gezahlt wurde)
und dann haben wir zuviel geld bvekommen??
dazu muss ich sagen das wir seit dem das BAB durch ist kein ALG2 mehr bekommen und die Nachzahlung direkt an die Agentur ging..
vll kann mir einer von euch sagen was die nun von uns wollen...
Danke schonmal
lg Sandra
Alg2, Anhöhrung.. Was wollen die von mir?
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Beitrag von bottroperin1987 - 30.12.10 - 23:39 Uhr
Beitrag von mrsviper1 - 31.12.10 - 00:07 Uhr
Hallo,
Da steht das ihr mehr bekommen habt als ihr Anspruch hattet.
Und damit habt ihr zu viel Geld erhalten das ihr jetzt entweder in Raten abgezogen bekommt wenn die Leistungsbewilligung weiter geht oder ob ihr das überzahlte Geld in einer Summe an die ARGE zurück zahlen müsst. Weil ihr aus dem Leistungsbezug rausfliegt.
Und ihr habt zeit euch zum xx.xx.2011 äußern.sonst wird nach dem Kenntnisstand der Arge entschieden.
Lg Tina
Beitrag von bottroperin1987 - 31.12.10 - 00:18 Uhr
ja aber wir haben ja nicht mehr bekommen..
ausbildung fing im August an.. Zeitgleich wurde BAB beantragt was dann im Okt durch war.
die Nachzahlung vom BAB ging direkt an die Arge..
und seit dem BAB durch ist bekommen wir auch kein ALG2 haben da ein Schreiben bekommen
Beitrag von mrsviper1 - 31.12.10 - 01:06 Uhr
Dann lege wiederspruch ein und füge eine kopie des bescheides bei in dem Steht das die Nachzahlung vom BAB direkt an die Arge ging.
Lg Tina
Beitrag von nightwitch1988 - 31.12.10 - 14:53 Uhr
falsch. gegen eine anhörung kann man keinen widerspruch einlegen. das ist noch kein verwaltungsakt.
einfach auf die anhörung eingehen und eigenen erkenntnisstand schildern.
lg
Beitrag von mrsviper1 - 01.01.11 - 18:08 Uhr
ja ist mir gstern auch eingefallen das es gar nicht geht.
Bin aber dann nicht mehr online gewesen um es zu verbessern.
Ein gutes neues Jahr 2011
Beitrag von bottroperin1987 - 02.01.11 - 21:32 Uhr
Danke für eure antworten..!
