Hallo zusammen,
oh man, ich explodiere bald, ganz ehrlich...aber nun mal von vorne...
Mein Mann hatte am 12. Oktober diesen Jahres einen Autounfall. Ein LKW-Fahrer meinte, er müsse ca. 70 m nach Beendigung des Reißverschlussverfahrens noch vor meinem Mann reinziehen, was natürlich nicht geklappt hat und somit die ganze Fahrerseite des Autos beschädigt wurde. Der LKW-Fahrer stritt natürlich alles ab, mein Mann hätte versucht von rechts zu überholen, utopisch, so sah es auch die Polizei und bot ihm ein Verwarngeld an, aber er lehnte ab...naja, wie wir nun erfahren haben, hat er von der Bußgeldstelle 3 Punkte und 120,00 EUR bekommen.
Auf jeden Fall hat mein Mann gleich den Anwalt eingeschaltet, nachdem dies schon so losging mit abstreiten usw.. Nach 2 Monaten sind nun auch endlich alle Sachschäden (reparaturkosten 16.000 EUR, Mietwagen 700 EUR etc.) endlich beglichen, aber bis wir da waren war es schon ein Kampf.
Mein Mann war zudem 4 Wochen 100 % und weitere 2 Wochen 50 % arbeitsunfähig, muss dazu sagen er ist selbständig...somit hatten wir in dieser Zeit lediglich mein Einkommen und unser Anwalt stellte Lohnausfall und Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR an die gegnerische Versicherung, welche bis heute nicht bezahlt wurde. Denen fällt jede Woche was Neues ein. Somit auch einen TAg vor Weihnachten dass sie ein ärztliches Attest benötigen, kein Thema, mein Menne is noch am 23. zu unserem Hausarzt und hat dies auch gleich bekommen, hingefaxt und wieder nix. Sie bräuchten einen Bericht, welchen sie unserem Arzt am 17.12. zugesandt haben, haha, am 23. hatte dieser noch nix auf em Tisch. Und gestern stellte sich nun raus, dass die Versicherung auch die Anwaltskosten nicht übernimmt, im Gegenteil, sie bitten meinem Mann 1.000 EUR an, wenn der Anwalt auf sein Honorar verzichtet, was soll denn der Blödsinn???
Mein Mann hat ein Saisongeschäft, im Sommer läuft es super und eigentlich sind die MOnate Oktober/November, also gerade da wo er nicht gearbeitet hat unsere Reserven für den Winter...dementsprechend sieht unser Konto aus.
Hat jemand ähnliche Erfahrung oder kann uns sogar raten, wie wir weiter vorgehen sollen??? Ach ja, die gegnerische Versicherung ist übrigens die Charitas, hab kein Problem dies publik zu machen, da wir sowieso vorhaben gegen diese in irgend einer Art und Weise vorzugehen, denn ständig behaupten sie sie überweisen und dann kommt wieder was was sie wollen und und und...
Danke im Voraus.
LG Miri83
Ärger mitgegnerischer Versicherung nach Unfall...
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Beitrag von miri83 - 31.12.10 - 12:11 Uhr
Beitrag von mamavonyannick - 31.12.10 - 12:27 Uhr
Hallo miri,
das ist natürlich unglaublich blöd für euch - nicht nur finanziell. Problematisch ist es leider immer, wenn der Gegner sämtliche Schuld abstreitet. Dann muss die Versicherung nach der Polizeiakte entschieden und die gibt es nur EINMAL. Wenn diese Akte aber auch Amtsinteresse zuerst innerhalb der Polizei verschickt wird, um dann das "Strafmaß" festzulegen (in eurem Fall Geld und 3 Punkte für den gegner), dann ist die Akte für die versicherung in der Zeit nicht verfügbar und die versicherung muss die Entscheidung von Flensburg/Ordnungsamt/Poliezi abwarten. Ganz prima ist es auch bei Teilschuld und die gegnersiche Versicherung hat die Polizeiakte zuerst angefordert. dann bekommen die die Akte nach der Polizei zuerst und die anderen müssen warten.
Ich denke allein diese Ordnungsverfügung und der Erhalt der Polizeiakte wird bei euch das ganze u.a. so lange rausgezögert haben, denn der Sachbearbeiter der Versicherung kann nur nach Aktenlage entscheiden.
Was das schmerzensgeld betrifft kommt euch vermutlich der Jahreswechsel und die Weihnachtsfeiertage in die Quere. Viele sind im Urlaub und schmerzensgeld in dieser Höhe darf von einem normalen Sachbearbeiter nicht allein entschieden werden. da muss der Abteilungsleiter her bzw der Arztbericht von internen Gutachter überprüft werden. Das dauert blöderweise. Dumm ist nur, wenn man euch nicht auf einmal sagt, was alles benötigt wird. so rennt man immer wieder los.
Das sie euch jetzt so einen dämlichen vergleich angeboten haben, ist natürlich im Vergleich zu den euch entstandenen kosten der blanke Hohn und ich würde mich auch nicht darauf einlassen. Was sagt denn euer Anwalt dazu? Zur Not kommt eben die ganze Sache vor Gericht, aber auch das dauert 
Die Charitas versicherung kenne ich jetzt persönlich nicht. aber ich denke du kannst überall Pech oder auch glück mit der Schadensbearbeitung haben.
Ich wünsche euch im neuen Jhr mehr Glück und das die versicherung noch in eurem Interesse handelt.
vg, m.
Beitrag von manavgat - 31.12.10 - 12:31 Uhr
Ich hoffe, Ihr habt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Da gibt es einiges was der tun kann, gerade auch wegen des Honorars.
Hat Dein Mann keine Unfallversicherung und auch keine Krankentagegeldversicherung?
Das wäre sehr, sehr hemdsärmlig.
Die treten dann nämlich in Vorlage und holen sich das Geld vom Verursacher zurück.
Gruß
Manavgat
Beitrag von bezzi - 31.12.10 - 14:14 Uhr
"Ein LKW-Fahrer meinte, er müsse ca. 70 m nach Beendigung des Reißverschlussverfahrens noch vor meinem Mann reinziehen, was natürlich nicht geklappt hat "
Genau hier sehe ich den Hund begraben:
Wie soll das gehen ? Das Reissverschlussverfahren gilt unmittelbar vor einem Hindernis. Da kann man nicht noch 70m fahren, weil man dann längst mit dem Hindernis kollidiert wäre. Irgendwas stimmt da nicht.
Ich gehe davon aus, dass die Versicherung Deinem Mann eine erhebliche Teilschuld zuspricht. Das würde ich, sofern ich das aus der knappen Beschreibung des Unfalles herauslesen konnte, auch.
Kein Wunder, dass sie sich hier, trotz Anwalt, schwer tut zu bezahlen.
Beitrag von parzifal - 31.12.10 - 15:27 Uhr
Die Schilderung des Unfallhergangs ist tatsächlich unklar und würde wenn es um die Haftungsfrage ging zu Nachfragen Anlaß geben.
Da die Versicherung aber den komnpletten Sachschaden reguliert hat dürfte die Haftungsfrage zu Gubstren der TE geklärt sein.
Der Verdienstausfall bei Selbständigen ist aber nicht so einfach festzustellen. Ich denke da liegt das Problem.
Beitrag von miri83 - 31.12.10 - 16:48 Uhr
Um die Schuldfrage geht es inzwischen schon gar nicht mehr, die Polizeiakte liegt der Versicherung ja schon Wochen vor und die Schuld wird eindeutig dem Gegner zugewiesen...
Reißverschlussverfahren findet zudem nicht immer nur vor einem Hindernis statt, sondern auch auf einer zweispurigen Fahrbahn welche dann zu einer wird nach ner Ampelschaltung, so auch hier. Der Lkw fuhr tatsächlich ca. 70 m im Gegenverkehr...
Beitrag von bezzi - 01.01.11 - 00:49 Uhr
"Reißverschlussverfahren findet zudem nicht immer nur vor einem Hindernis statt, sondern auch auf einer zweispurigen Fahrbahn welche dann zu einer wird nach ner Ampelschaltung, so auch hier. Der Lkw fuhr tatsächlich ca. 70 m im Gegenverkehr... "
Und Dein Mann fuhr eiskalt daneben und gab dem LKW keine Chanche zum Einscheren ?
Ich kann das echt nicht verstehen und würde Deinem Mann 100 Prozent Schuld an dem Unfall geben.
Beitrag von fraukef - 01.01.11 - 10:47 Uhr
100% mit Sicherheit nicht - weil - was zum Henker macht der LKW denn da???
Der Rest ist Spekulation...
Beitrag von miri83 - 01.01.11 - 14:00 Uhr
Wer lesen kann ist klar im Vorteil...nein, so war es nicht!!! Würde zudem die Versicherung seinem Versicherungsnehmer Glauben schenken hätten sie nicht die Sachschäden beglichen!
Beitrag von parzifal - 31.12.10 - 15:34 Uhr
Der Verdienstausfall von Selbständigen ist nicht so einfach festzustellen/berechnen insbesondere wenn der Verdienst unregelmäßig ist.
Der Anwalt sollte die Versicherung zu einer Abschlagszahlung veranlassen (also den Mindestschadensausfall den auch die Versicherung problemlos anerkennt). Über die Höhe des konkreten Rest kann man sich dann ja weiter "streiten".
Eventuell kann man diese Aufforderung auch damit verbinden, dass ansonsten ein Bankkredit aufgenommen werden muss dessen Kosten (z.B. Zins) die Versicherung zusätzlich zu ersetzen hat.
Beitrag von miri83 - 31.12.10 - 16:51 Uhr
Wir verhandeln derzeit um 60 % des Verdienstausfalles sowie Schmerzensgeld, aber nichtmal darauf lassen die sich ein, im Gegenteil, siehe meinen ersten Beitrag...1000,00 EUR, wenn der Anwalt auf sein Honorar verzichtet, sowas von lächerlich...nur allein dessen Rechnung beläuft sich inzwischen auf 800,00 EUR!
Beitrag von vwpassat - 01.01.11 - 11:35 Uhr
Wie wollt Ihr eigentlich 10.000 € Verdienstausfall/Scmerzensgeld begründen?
Du schreibst doch selbst (zu Euren Ungunsten), dass Dein Mann saisonal nur im Sommer gut verdient.
Beitrag von miri83 - 01.01.11 - 14:01 Uhr
Ganz einfach, im Sommer ist es noch mehr Kohle...man man man...
Beitrag von nightwitch - 01.01.11 - 14:39 Uhr
Du schreibst doch selbst, im Sommer ist die Hauptarbeit, im Winter lebt ihr dann von den Reserven.
ABer da kommt dann ja son Unfall mit Verdienstausfall gerade recht...
Mal schön noch Kohle abpressen, wo man normalerweise bei eigener Arbeitsleistung weniger hätte....
Beitrag von fraukef - 01.01.11 - 17:14 Uhr
Das ist jetzt ja schon ne Unterstellung...
Wenn die Schuldfrage geklärt ist und der Sachschaden schon beglichen wurde, müsste es doch möglich sein, die Höhe des Verdienstausfalls zu ermitteln...
Beitrag von miri83 - 01.01.11 - 21:39 Uhr
Sag mal was soll en das, ich glaub dir geht´s zu gut...wann fängt denn bei dir der Winter an???
Sowas kann ich ja mal gar nicht leiden & man sollte sich zuvor überlegen was man schreibt und vielleicht auch mal alles lesen!!! Die 10.000 EUR müssen ja auf was beruhen, oder??? Sonst ist es ja wohl logisch, dass wir keinen Erfolg haben...glaub muss gleich noch mehr ausrasten! Als angehende Steuerberaterin kann ich mir solche Späßchen auch sicher nicht erlauben...
Beitrag von manavgat - 02.01.11 - 10:44 Uhr
Du drehst es Dir so, wie Du es gerne hättest.
So, Du angehende Steuerberaterin, beantworte mir doch mal die Frage, warum Dein Mann keine
Krankentagegeldversicherung
hat?
Gruß
Manavgat
Beitrag von miri83 - 02.01.11 - 12:49 Uhr
Oh man Frau Superschlau...eure blöden Kommentare gehn mir langsam echt auf den Zeiger...
Lies mal meinen ersten Beitrag und dann weißt du auf was ich eine Antwort wollte, also spar dir solche Kommentare...
Und noch was, hab ich geschrieben, dass er keine hat...ne hab nicht...tze
Beitrag von vwpassat - 02.01.11 - 12:27 Uhr
Dann seid Ihr ja so dringend nicht drauf angewiesen, oder.........?
Ich denke mal, das wird umfangreich geprüft werden, da es ja nicht nur um Peanuts geht. Da der Fahrzeugschaden schon reguliert wurde, kommt der Rest schon auch noch.
Ich verstehe aber auch nicht, wieso Du einerseits nen Anwalt machen lässt, Dich aber andererseits hier aufregst.
Beitrag von bunny2204 - 01.01.11 - 17:19 Uhr
Hallo,
also wenn der Unfall erst am 12. Oktober war und schon Geld geflossen ist, dann geht das eh recht flott...DAs müsste Euer Anwalt eigentlich wissen. Ich bin selber bei der Polizei und wir bekommen oft Unfallanfragen nach 2 oder 3 Monaten von denr Versicherungen, die Akte geht bei uns meist (bei normalen Unfällen) nach spätestens vier Wochen raus. Und das ist bei vielen Versicherungen der Fall...
Wieso habt ihr selber mit der Sache so viel zu tun, wenn ihr einen Anwalt habt? Normalerweise müsste der das alles komplett abwickeln.
LG BUNNY
