Guten Abend,
mal ne kurze Frage, meine Freundin lebt in NRW, dort ist es möglich.
Kann man die Arge "beauftragen" vom monatlichem Lebensunterhaltsgeld den Strom auch diekt an den Versorger schicken lassen? Wie eben auch die Miete. (sicherlich das es von dem Leistungsbetrag abgezogen wird)
Danke und einen schönen Abend.....
Arge frage, können die.....
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Beitrag von melanie021984 - 01.01.11 - 20:24 Uhr
Beitrag von isa-1977 - 01.01.11 - 20:30 Uhr
Hallo,
kann ich mir nicht vorstellen, denn die Stromkosten werden ja nicht von der ARGE bzw. KJC bezahlt. Und warum sollen die Mitarbeiter irgendwelche Daueraufträge für die Bezieher einrichten. Dann hätten die ja viel zu tun.
Aber wo liegt eigentlich das Problem? Warum kann Deine Freundin das nicht selber überweisen?
Beitrag von alberith - 01.01.11 - 20:47 Uhr
Guten Abend,
also eine Freundin bekommt auch Hartz4, und bei ihr geht das sie lässt den Strom und die Miete direkt zahlen ...
schönen Abend noch...........
Beitrag von melanie021984 - 01.01.11 - 21:09 Uhr
Ja bei meiner Freundin gehts auch.... aber nun weis ich nicht ob es überall geht
Ambesten einfach mal Nachfragen....
Trotzdem danke und einen schönen Abend
Beitrag von arkti - 01.01.11 - 20:47 Uhr
Die Arge ist doch kein Finanzverwalter
Beitrag von salome25 - 01.01.11 - 21:28 Uhr
Halöchen
also ich zahle den Strom von meinem Regelsatz selbst.
Die Miete wird nicht direkt von der Arge zum Vermieter geschickt. Die Sozialleistungen kommen auf mein Konto und von da aus bezahle ich meine Fixkosten. Denke nicht, dass das in NRW anders sein wird.
Beitrag von vwpassat - 01.01.11 - 22:52 Uhr
Und aus welcherm Grund?
Beitrag von melanie021984 - 02.01.11 - 09:16 Uhr
Wieso,Weshalb, Warum??????
Das kann DIR!!!! doch scheiß egal sein warum, oder?
Es war ne Frage, und dumme Antworten wie deine brauche ich nicht.
Beitrag von schnuppelschaf1 - 02.01.11 - 09:53 Uhr
Na tolle Aussprache!
Du willst was wissen und beleidigst andere!
Mann..Mann..Mann
Kann dir zu dem Problem nichts sagen,denn damit habe ich keine Erfahrung.
Weiß nur das eine Freundin von mir die Miete direkt an den Vermieter überweisen läßt,weil der schon schlechte Erfahrungen gemacht hat.
Gruß Steffi
Beitrag von melanie021984 - 02.01.11 - 10:38 Uhr
Weil mir "seine" Antworten die man hier mehr als genug liest gewaltig auf die Zünder gehen....
Ja ich habe gefragt, aber es geht neimanden etwas an Warum es so ist...
Unser Miete geht auch direkt an den Vermieter, nicht weil wir uns was zu Schulden kommen lassen haben SONDERN weil es der Vermieter so will.
Danke
Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.01.11 - 11:32 Uhr
HAllo
Der wird schon seine Gründe haben, warum ER das so will.
Bianca
Beitrag von vwpassat - 02.01.11 - 12:23 Uhr
Wenn's niemanden etwas angeht, dann brauchst Du auch von niemandem eine korrekte Antwort.
Du erfüllst damit natürlich auch wieder das Klischee des aufmüpfigen, faulen ALGII-Empfängers, denn getroffene Hunde bellen.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.01.11 - 11:30 Uhr
Hallo
Wieso richtest du icht direkt zum 1 des Monats einen Dauerauftrag ein, das das Geld für den Strom abgeht?
BIanca
Beitrag von vwpassat - 02.01.11 - 12:11 Uhr
Komm mal wieder runter.
Wir zahlen dafür, dass Du und Deine Freundin ein ordentliches Leben führen können.
Da ist es legitim, eine Frage zu stellen, die ARGE wird den Grund auch wissen wollen.
Beitrag von melanie021984 - 02.01.11 - 13:03 Uhr
"die ARGE wird den Grund auch wissen wollen"
Kein Problem da kann ich den Grund gerne nennen.....
"Wir zahlen dafür, dass Du und Deine Freundin ein ordentliches Leben führen können"
Danke dafür.... aber keine Sorgen ein klein wenig Trag ich dazu auch bei, Arbeite selber nur bei dem Hungerlohn muss ich leider Gottes für mich und meine Familie ergänz. ALG2 beziehen.....
Beitrag von vwpassat - 02.01.11 - 13:20 Uhr
Was willst Du dann?
Geh zu Deiner ARGE und frag da nach.
Beitrag von melanie021984 - 02.01.11 - 13:36 Uhr
Richtig, das mache ich Montag auch dort selber nachfrage....
Ich habe nur gefragt ob Jemand weiss, ob sowas Möglich ist....
Und ich habe NICHT gefragt ob jemand wissen will warum...
Beitrag von vwpassat - 02.01.11 - 14:31 Uhr
Du verstehst es nicht.......................
Beitrag von harveypet - 01.01.11 - 22:54 Uhr
1. die Miete durch die Arge direkt an den Vermieter zahlen lassen ist eigentlich!! nur möglich wenn man sich in dieser Richtung schon etwas "geleistet" hat.
2. hier ist es unmöglich da Strom selbst zu zahlen ist aber Gas in Heizgas und Kochgas unterteilt ist aber nur in Einer! Rechnung auftaucht als Gesamtsumme, wer soll das auseinanderrechnen? Außerdem gibt es in Hannover (Stadtwerke) nur eine Rechnung auf der dann Gesamtvorauszahlungen auftauchen zwar gerechnet in Strom und Gas aber eben nicht weiter unterteilt.
Abgesehen davon weiß doch jeder Mensch selbst was er zur Verfügung hat un dkann die Fixkosten (Miete-Versorgerabschläge-Telefon-INet etc) selbst per DA machen.
Beitrag von alizeeceline - 02.01.11 - 00:40 Uhr
Bei uns wird die Miete direkt an den Vermieter überwiesen, aber nicht weil wir uns was "geleistet" haben, sondern weil er es so wollte, als wir hierher gezogen sind. Ich finds aber nicht schlecht, obwohl wir natürlich auch selber überweisen könnten.
Strom wird aber nicht von der arge an die Stadtwerke überwiesen.
LG
Beitrag von landmaus - 02.01.11 - 01:04 Uhr
Die ARGEn in unserer Gegend zahlen grundsätzlich direkt an den Vermieter.
Beitrag von nick71 - 02.01.11 - 11:47 Uhr
"Die ARGEn in unserer Gegend zahlen grundsätzlich direkt an den Vermieter."
Das ist aber wohl nicht überall so.
Bei uns wird die Miete m.W. nur auf Antrag direkt an den Vermieter gezahlt...
Beitrag von yanis82 - 02.01.11 - 20:41 Uhr
"Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz" 
§ 22 Absatz 4 SGB II:
(4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.
Also, ich bin SB in einer ARGE und wir zahlen immer an den Vermieter, wie es oben drinsteht, wenn jemand unzuverlässig ist oder bereits Schulden gemacht hat.
Analog wird es auch für Strom angewandt. Zahlt jemand seinen Strom nicht und wir erlangen davon Kenntnis, überweisen wir direkt den Teil aus seiner Regelleistung an den Energieversorger.
Also, ja, es ist möglich. Und wenn einer meiner Kunden das auch einfach ohne Grund möchte, mach ich das auch, ist kein großer Aufwand, sofern sein Anspruch hoch genug ist. Es ist dann aber eine reine Serviceleistung, es besteht kein Rechtsanspruch.
LG
Yanis
Beitrag von windsbraut69 - 02.01.11 - 10:32 Uhr
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ARGEn sich um mehr Arbeit und Verwaltungsaufwand reißen.
Wenn es allerdings in der Vergangenheit schon Probleme mit dem Stromversorger gab, wird es vielleicht gemacht, um weiteren Ärger und Kosten zu vermeiden.
Gruß,
W
