Wie wirkt sích weniger Arbeit wegen MuSchugesetzt aufs Elterngeld aus?

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Beitrag von xxladybirdxx - 02.01.11 - 10:44 Uhr

Hallo !

Hab da mal eine Frage und zwar bin ich ganz frisch schwanger, vielleicht noch kein Grund um darüber nachzudenken aber vielleicht weiss ja hier jemand etwas mehr, hab schon gegoogelt, komm aber nicht drauf.

Ich arbeite momentan 20 Sunden in der Woche für 675€ brutto in der Gastronomie.

2 bis 3 mal die Woche habe ich eine Schicht von 17-23 Uhr.

Nun steht ja im MuSchu-Gesetz, dass ab dem 4. Monat nur noch bis 20 Uhr gearbeitet werden sollte. Dadurch gehen mir ja Stunden flöten und demnach auch Geld.

Wie wirkt sich das denn auf´s Elterngeld aus? Ganz normal, also ich verdiene weniger, bekomme demnach auch weniger Elterngeld?

Oder gibts da ne Sonderreglung?

Würde mich über eine Antwort freuen!

Danke, liebe Grüße
xladyx

Beitrag von zubbeline - 02.01.11 - 12:05 Uhr

wenn Du nicht zu einer anderen Zeit eingesetzt werden kannst, dann bekommst du ja für die Zeit Lohnersatzleistungen. Die Stunden gehen dir also nicht zwangsläufig flöten.

Beitrag von susannea - 02.01.11 - 12:27 Uhr

Wenn sie nciht anders eingesetzt werden kann, muss sie trotzdem für die Zeiten bezahlt werden!

Beitrag von zubbeline - 02.01.11 - 15:58 Uhr

sag ich doch

Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.01.11 - 12:23 Uhr

Hallo

In der Gastronomie darfst du länger als bis 20 Uhr arbeiten.


http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html

Bianca

Beitrag von susannea - 02.01.11 - 12:28 Uhr

Aber nur in den ersten vier Monaten ;)

Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.01.11 - 12:29 Uhr

Hallo

Ja, das stimmt;-)

Bianca

Beitrag von susannea - 02.01.11 - 12:26 Uhr

Im Mutterschutzgesetz steht aber auch, dass dir kein Geld flöten gehen darf!

Die Stunden sind trotzdem zu zahlen, also hat es keine Auswirkung auf das Elterngeld!