Hallo,
wir wollen die Kinderbetreuungskosten vom letzten Jahr absetzen auf der Einkommensteuererklärung.
Wie funktioniert das? Gilt das als Werbungskosten?
Welche Belege braucht das Finanzamt dafür von mir?
VLG Kathrin
Kinderbetreuungskosten absetzen, wie geht das?
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Beitrag von goldiiieee - 02.01.11 - 20:49 Uhr
Beitrag von susannea - 02.01.11 - 21:03 Uhr
Ja, es gilt wie Werbungskosten, wird aber zurätzlich zu denen angerechnet.
Es werden 2/3 der Kosten angerechnet, maximal 4000 Euro jährlich.
Dann braucht das Finanzamt nur auf Aufforderung den Vertrag oder die Rechnugn und einen Überweisungsbeleg. Ohne Aufforderung brauchen sie gar nichts an Belegen!
