eine frage zum elterngeld 2011, vorher nur knapp 7 monate gearbeitet

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Beitrag von buzzfuzz - 03.01.11 - 11:28 Uhr

hallo

ich habe jahrelang gearbeitet, habe allerdings von juni oder juli 2009 bis januar 2010 nicht gearbetet,weil es nicht hin gehauen hatte mit der betreuung der kinder.

nun hatte ich dann von Januar2010 bis anfang august 2010 wieder gearbeitet auf 400 euro basis. habe aber nun 3 tage im august gearbeitet,da dann schulebeginn war und es wieder nicht gepasst hat von der arbeitszeit und der betreuung der kids.

Nunja dadurch habe ich ja nicht 12 monate vor der geburt gearbeitet. würde aber dennoch gerne elterngeld beantragen.

kann ich elterngeld beantragen auch ohne die monate anrechnen zu lassen in denen ich garbeitet habe? oder muss ich die mit angeben um elterngeld zu bekommen?

oder bekomme ich ich nur elterngeld wenn ich die arbeitsmonate mit angebe.

denn seit august geht nur noch mein mann arbeiten und unterhält uns.


diana

Beitrag von windsbraut69 - 03.01.11 - 11:51 Uhr

Ich versteh Deine Frage nicht.
Du beantragst Elterngeld und belegst das Einkommen der 12 Monate vor ET.
Aus dem Einkommen dieser Monat berechnet sich dann Dein Anspruch.

Gruß,

W

Beitrag von buzzfuzz - 03.01.11 - 12:21 Uhr

aber es sind ja keine 12 monate vorher.

also reiche ich nur die 7 lohnabrechnungen ein und dann berechnen die es?

muss ich denn das mit abgeben? könnte ja auch nur den sockelbetrag nehmen oder?

Beitrag von susannea - 03.01.11 - 13:35 Uhr

KLar kannst du, aber warum willst du evtl. auf Geld verzichten?

Beitrag von buzzfuzz - 03.01.11 - 13:50 Uhr

ich gebe alles ab was ich habe. habe verstanden das geht nur wenn man 12 monate gearbeitet hat. daher dachte ich dann reicht es nur den antrag ohne alles abzugeben.

mal schauen was alles gebraucht wird.habe ja noch zeit.

diana

Beitrag von susannea - 03.01.11 - 14:04 Uhr

Nein, die Anzahll ist nicht interessant. Du kannst ja auch soviel in einem Monat verdienen, dass du mehr als den Sockelbetrag erhältst.
Es zählt der Durchschnitt!

Beitrag von buzzfuzz - 03.01.11 - 14:09 Uhr

nunja hatte im monat 400 verdient,aber eben mal 600-800 augezahlt bekomen,weil der rest steuerfreie zugabe für sprit war.

Beitrag von susannea - 03.01.11 - 14:12 Uhr

Steuerfreie Zugaben zählen nicht!

Beitrag von buzzfuzz - 03.01.11 - 15:20 Uhr

habe 400 euro job gehabt,der ist doch auch steuerfrei...also brutto gleich netto.

Beitrag von susannea - 03.01.11 - 16:18 Uhr

Nein, der wird pauschal versteuert, also ist er nicht steuerfrei! ;)

Beitrag von buzzfuzz - 03.01.11 - 16:21 Uhr

hmm... ja das weiss ich das er vom arbeitgeber pauschal versteuert wird,aber ich miente das mir keine extra sdteuern abgezogen wurden wie es z.b bei mienem mann so ist.

nunja, ich werde nun einfach alles abgeben dann was ich habe und werde ja sehen was die daraus machen;-)

Beitrag von susannea - 03.01.11 - 19:54 Uhr

Aber genau das macht es eben nach dem EStG stuerpflichtig und somit ist es beim Elterngeld zu berücksichtigen!

Beitrag von kati543 - 03.01.11 - 11:55 Uhr

Jeder, der zu Hause bleibt für die Betreuung der Kinder im 1. Lebensjahr hat Anspruch auf Elterngeld (es sei denn, man verdient zu viel). Also auch du. Ob du gearbeitet hast und wieviel du gearbeitet hast, wirkt sich nur auf die Höhe des Elterngeldes aus und nicht darauf, ob du überhaupt welches bekommst.

Beitrag von buzzfuzz - 03.01.11 - 12:25 Uhr

ich habe auf 400 euro basis gearbeitet und der rest der mehr gezahlt wurde,war ersatzgeldleistung für den spritverfahren.

sprich ich habe 400 verdient und mal 100-200 zusaätzlich wegen dem sprit bekommen.
aber eben nur bis einige tage nach der feststellung der ss,weil ich ab da nicht mehr gearbeitet habe.durfte wegen problemen in der ss nicht arbeiten, und habe dann gekündigt.

sprich ich stehe seit august nicht mehr im arbeitsverhältnis.

Beitrag von anyca - 03.01.11 - 11:56 Uhr

Elterngeld bekommst Du auch, wenn Du noch nie im Leben gearbeitet hast. Nur dann eben den Mindestbetrag von 300 Euro.

Du verwechselst das wohl mit ALG I?

Beitrag von buzzfuzz - 03.01.11 - 12:22 Uhr

hi

ja ich will elterngeld beantragen ohne die lohnabrechnungen abzugeben...mir reicht ja nur der sockelbtrag,daher meine frage ob ich auch ohne lohnabrechnungen es beantragen kann.

alg oder sowas haben wir ja nicht,kenne mich damit auch nciht wirklich aus.

Beitrag von windsbraut69 - 03.01.11 - 12:38 Uhr

Das kannst Du aber Du bekommst evtl. mehr als 300 Euro (hab keinen Überblick über Deine Aufzählung der gearbeiteten Monate), wenn Du die Abrechnungen einreichst.

Warum willst Du die Abrechnungen denn nicht einreichen und warum hast Du gekündigt, wenn Du schwangerschaftsbedingt nicht arbeiten konntest???

Gruß,

W

Beitrag von buzzfuzz - 03.01.11 - 12:47 Uhr

habe von januar 2010 bis august 2010 lohnabrechnungen ...wobei der august ja nur für 3 tage ausgezahlt wurde,da nur 3 tage gearbeitet.

ich habe gekündigt,weil es durch die ss nicht mehr ging und ich keine regelmässige betreuung der kids habe.

Und mein Chef zahlt den Lohn nicht fort,weder bei krankheit noch bei urlaub,daher hätte es eh NULL-Monate gegeben.



Beitrag von windsbraut69 - 03.01.11 - 13:10 Uhr

Wie gesagt, entscheidend sind die letzten 12 Monate vor ET, ich bin jetzt zu faul, die abzuzählen.

Wenn Du schwangerschaftsbedingt nicht arbeiten konntest, hättest Du doch ein BV bekommen müssen und somit weiter bezahlt werden müssen?!

Gruß,

W

Beitrag von buzzfuzz - 03.01.11 - 13:51 Uhr

hatte ich ja bekommen,aber wie gesagt ich habe so einen blöden chef,der nichts weiter zahlt...daher habe ich da gekündigt und fange da auch nicht wieder an.

diana

Beitrag von gh1954 - 03.01.11 - 13:57 Uhr

>>>hatte ich ja bekommen,aber wie gesagt ich habe so einen blöden chef,der nichts weiter zahlt..<<<

Das liegt nicht im Ermessen deines Chefs, ob er etwas zahlen will oder nicht. Er MUSS.
Es war dumm von dir zu kündigen, dadurch hast du viel Geld verschenkt.

Beitrag von buzzfuzz - 03.01.11 - 14:08 Uhr

er meinte es sei so,das ich ja eh keine lohnfortzahlungen bekomme. also bei krankheit und urlaub eh nie was gezahlt bekomme,müsste er das auch nicht zahlen,daher habe ich dann gekündigt,weil ich da eh nicht weiter gearbeitet hätte.


aber nunja nun ist es eh zu spät. gebe mich mit dem was ich ekomme zufrieden.:-D

Beitrag von windsbraut69 - 03.01.11 - 14:32 Uhr

Ja, er macht das nicht, weil Du z. B. es Dir gefallen läßt.
Wenn er sich sträubt, kündigt man nicht, sondern klagt!

LG

Beitrag von buzzfuzz - 03.01.11 - 15:19 Uhr

hmm nun ist es zu spät. egal,dann nehme ich das was übrig bleibt und gebe mich damit zu frieden was kommt.

Beitrag von anyca - 03.01.11 - 12:41 Uhr

Wo ist das Problem, die Lohnabrechnungen einzureichen?