Trotz BV Arbeitslos melden?

Hallo Mädels#winke

Im Moment arbeite ich noch ganz normal. Morgen hab ich aber meinen Termin bei FA und der hatte mich schon drauf vorbereitet das ich wahrscheinlich ein BV bekomme, weil mein Job zu anstrengend ist. Ende März endet aber mein Arbeitsvertrag und wird wohl kaum verlängert werden, weil ich da dann ca.32 ssw bin. Bis zum Mutterschutz wär ich ja dann 2 Wochen arbeitslos. Wisst ihr wie das dann läuft? Arbeiten kann ich ja nicht wegen dem BV und bekomm ich dann für die 2 Wochen Arbeitslosengeld?

Freu mich über eure Antworten

lg britta:-D

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Hallo,

das ein Auslaufen des Vertrages ja keine Kündigung ist, bist du ab dem Zeitpunkt des Auslaufens auch arbeitslos. Du müsstest also für diesen Zeitraum dann ALG 1 bekommen.

LG,
Gwen

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Zum Zeitpunkt deiner Arbeitslosigkeit bekommst du KEIN aLG1 sondern Alg2.Du bist durch dein BV nicht mehr fürs Arbeitsamt einsetztbar und rutscht automatisch ins Alg2.Würde mir an deiner stelle ein begrenztes BV geben lassen da du ja ende März nicht mehr arbeitest!
Lg Sophia

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Meinst du das geht? Werde morgen meinen Arzt fragen! Is eigentlich eine gute Idee dann würde ich ja auch zu 100% Arbeitslosengeld und Mutterschutzgeld bekommen oder? Die beim Arbeitsamt meinten das beim vollem BV kein Mutterschaftsgeld gezahlt wird.

lg

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Mir ging es in meiner 1. SS genauso und ich bekam - mit etwas diskutieren mit dem AA - ALG1 für ca. 1 Woche. Dadurch wäre das Mutterschutzgeld von der KK aber weniger gewesen (das AA zahlt den AG-Anteil nicht). Ich habe das an die Elterngeldstelle geleitet und die haben mir dann den Ausgleich gezahlt.

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Ich weiß, du denkst jetzt vielleicht noch nicht so weit, aber ich habe das gerade durch und durch Zufall damals (vor 5 Jahren) alles richtig gemacht.
Zieh zu, dass das BV befristet ist und du ALG1 beantragen kannst. Denn nur wenn du ALG1 beziehst oder einen AV hast, bekommst du überhaupt Mutterschaftsgeld. Und nur wenn du bis vor den letzten Tag bevor du in Erziehungszeit gegangen bist ALG1 (oder AV) bekommen hast, kannst du auch nach den 3 Jahren Erziehungszeit ALG1 beantragen. Pass unbedingt auf, dass da kein Tag dazwischen ist. Die Regelungen sind da ganz hart. Wie gesagt, bei mir hat es zufällig gepasst - bei meiner Freundin nicht.

Eine andere Variante wäre, den Chef zu überreden, dir bis zum Mutterschutz den Vertrag zu verlängern. Er hat keinen Verlust dadurch, aber du einen ganz großen Gewinn (Mutterschaftsgeld wäre dann 100% und nicht 60%).

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Man is da ein Schh..:-( also wenn ich mir bis zum 31.03. ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot geben lasse und mich ab 1.04. ganz normal wieder arbeitlos melde sollte alles glatt gehen und ich bekomm 60% Mutterschaftsgeld oder? Mein AG verlängert mich garantiert nich mehr deshalb nehm ich die 60% lieber als nix;-)

lg und #danke

britta

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Hallo!

Wie das jetzt mit der Schwangerschaft genau ist, kann ich Dir leider nicht sagen, aber denke daran, dass Du Dich bei einem befristeten Vertrag IMMER SPÄTESTENS 3 Monate vor Ablauf (ja, auch wegen einem (!) Tag später können die sich tierisch anstellen) beim Amt arbeitssuchend melden musst.
Sonst gibt es Sperren beim ALG1.

Ich an Deiner Stelle würde einfach jetzt schon beim Amt anrufen, Dir einen Termin geben lassen und Dich schon einmal arbeitssuchend melden. Der Sachbearbeiter dort kann Dir dann auch alles weitere wegen der Schwangerschaft erklären. So bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite.

LG und alles Gute!
Bree81