Hallo ich habe mal eine Frage zum Elterngeld, es ist so ich bin bis März 2011 noch in Elternzeit, bin jetzt aber wieder schwanger ET im September wie läuft das denn jetzt mit dem Elterngeld bin ab März Arbeitslos und würde 3 Jahre daheim bleiben weiß jemand was ich dann bekomme weil das Elterngeld ja geändert wurde das Harz4 Empfänger kein Elterngeld bekommen, aber ich bin ja arbeitslos bis ET und nicht Harz4 Empfänger wäre toll wenn jemand eine Antwort hätte.
Elterngeld
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Beitrag von nicole21oal - 03.01.11 - 12:57 Uhr
Beitrag von zwillinge2005 - 03.01.11 - 13:10 Uhr
Hallo,
warum bist Du ab März arbeitslos, wenn Du jetzt noch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis bist? Hast Du selber gekündigt? Bekommst Du ab März ALGI? Bewirbst Du Dich? Wie lange warst Du denn jetzt in Elternzeit?
Beitrag von nicole21oal - 03.01.11 - 14:05 Uhr
Ich bin ab März arbeitslos weil mein alter Arbeitgeber mich nicht mehr einstellt´, läuft über Anwalt --> Abfindung.
Ja bekomme ab März Arbeitslosengeld. Berwerben werde ich mich glaube aber nicht das es was bringt weil wer stellt eine Schwangere ein??
Ich war jetzt 1 Jahr in Elternzeit bei Kind Nr. 2 will ich aber 3 Jahre zu Hause bleiben.
Beitrag von silbermond65 - 03.01.11 - 14:11 Uhr
Wieso kann er dich schwanger kündigen?
Beitrag von nicole21oal - 03.01.11 - 14:13 Uhr
Er hat nur eine Vollzeitstelle zu vergeben wenn ich wiederkomme und die kann ich ja unmöglich erfüllen
Beitrag von zwillinge2005 - 03.01.11 - 15:24 Uhr
Hallo,
Da Du doch im September ET hast beginnt Dein Mutterschutz doch bereits ca. Anfang August. Bis März bist Du in Elternzeit. Du hast sicher noch Resturlaub plus Urlaubsanspruch von diesem Jahr ca. 8/12. Also auch nochmal 4 Wochen. Geh doch die drei Monate, die da noch übrig bleiben Vollzeit arbeiten - gekündigt werden kannst Du nicht. Für die kurze Zeit kann man eine Tamu oder evtl Verwandschaft mobilisieren.
Dann hast Du für weitere drei Jahre Deine Arbeitsstelle gesichert - wer weiss wie dann die Situation ist. Eine Arbeitsstelle aufgeben und nicht wissen was später kommt ist sehr gefährlich - von ALG II will doch niemand leben, oder?
LG, Andrea
LG, Andrea
Beitrag von zwillinge2005 - 03.01.11 - 14:14 Uhr
Hallo,
ich hoffe, dass die Abfindung hoch genug ausfällt. Denn der Verlust, den Du durch die Arbeitslosigkeit an Elterngeld hast plus den Verlust des Erwerbseinkommens plus Mutterschaftsgeld etc......
Die ca. 6 Monate mit ALGI Bezug werden mit null Euro berechnet. Monate mit Elterngeldbezug werden gar nicht berechnet. Also werden die letzten 6 Monate vor der ersten SS genommen und der bereinigte Nettobetrag davon 1/12 und davon 65%.
Genaueres erfährst Du bei Deiner Elterngeldstelle.
LG, Andrea
Beitrag von susannea - 03.01.11 - 14:01 Uhr
Ja, kannst du bekommen.
