Ne freundin von mir ist verheiratet und sie haben zusammen 3 kinder.
Ihr mann hat aus einer vorherigen beziehung 2 kinder.
Jetzt kam ein brief vom gerichtsvollzieher das er von seinem netto lohn von 1500 euro auf 750 euro runtergepfändet wird.
Er war bis vor 3 monaten noch arbeitslos,der ältere sohn von ihm wurde adoptiert und da müssen sie ja auch was zahlen,also seine ex und er.
aber zu der eigentlichen frage: dürfen die soweit runterpfänden? wovon sollen sie denn dann bitte zu 5. leben? sie haben dann nur noch die 750 euro und kindergeld für 3 kinder.
Frage zu Kontopfändung
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Beitrag von 16061986 - 04.01.11 - 09:40 Uhr
Beitrag von nisivogel2604 - 04.01.11 - 09:46 Uhr
Nein, dürfen sie nicht. Es gibt Pfändungsfreigrenzen an die man sich halten muss
lg
Beitrag von rittmeisters - 04.01.11 - 09:46 Uhr
Nein, das geht nicht, man hat einen Selbstbehalt, und da der Mann deiner Freundin 3 Kinder hat (je nach dem wie Alt die Kinder sind auch noch die Frau) derer er erstmal zu Unterhalt verpflichtet ist, hinzu kommt noch die Unterhaltszahlung für die beiden Kinder aus erster Ehe...
Ich glaube allerdings auch nicht das sie mit 1500,- im Monat auskommen, bekommen sie denn Aufstockend ALG2?
Ich würde Raten zu einem ANwalt zu gehen und das Regeln zu lassen...
LG Nadine
Beitrag von 16061986 - 04.01.11 - 09:56 Uhr
Also ihre kinder sind 5,4 und3 und seine söhne sind13 und 15. und es geht eben um das pflegegeld oder wie das heißt was sie zahlen müssen für den sohn,der adoptiert wurde,das konnte er bisher nie zahlen weil er entweder a rbeitslos war oder eben zu wenig verdient hat und jetz wollen sie ihn eben so weit runter pfänden.
er verdient 1500 und dann kommt noch kindergeld von den 3 kidnern dazu aber soweit ich weiß ist ja kindergeld nicht pfändbar oder?
ich werde es ihr mal sagen,hab mir auch schon gedacht dass sie ihn nicht so weit runterpfänden können,so weit ich weiß hat ein alleinstehender ja auch einen selbstbehalt von 950 euro und er ist ja verheiratet und hat noch 3 kinder
Beitrag von tweety12_de - 04.01.11 - 13:19 Uhr
hallo,
wenn das kind adoptiert wurde, endstehen keine pflegegledkosten.
diese pflegegeldkosten endstehen nur dann, wenn das kind in einer
pflegefamilie lebt !!!
ich würde da generell mal einen anwalt einschalten
gruß alex
Beitrag von 16061986 - 04.01.11 - 14:10 Uhr
nein man muss es auch zahlen wenn es eine offene adoption ist! ich kenne 2 fälle und die müssen das auch zahlen obwohl das kind adoptiert wurde!
Beitrag von tweety12_de - 04.01.11 - 14:15 Uhr
das ist doch totaler quatsch !!!
mit einer adoption gebe ich alle rechte und pflichten eines kindes in andere hände !! warum sollte ich hierfür bezahlen ??
wir haben hier ienige eltern, die adoptiert haben, offen, halb offen und geschlossen.
KEINER dieser "ersteltern" müssen pflegegeld in welcher form auch immer bezahlen...
sie haben mit der freigabe des kindes und der durchfühung und unterschrift auf alle rechte und pflichten dem kinde gegenüber verzichtet.
anders wäre es im falle einer pflegschaft... da gibt es pflegegeld
gruß alex
Beitrag von catch-up - 04.01.11 - 10:02 Uhr
Hm! Also ich glaub auch nicht, dass sie das dürfen! Soweit ich das noch aus meiner Ausbildung in Erinnerung hab, darf selbst, wenn man allein lebend ohne Kinder ist, nicht unter 903 EUR gepfändet werden (mittlerweile sind die Sätze sogar angestiegen).
Allerdings weiß ich bei dir ja nicht, ob die Frau arbeiten geht! Das wird dann natürlich noch mit draufgerechnet!
Beitrag von 16061986 - 04.01.11 - 10:03 Uhr
Nein die Frau geht nicht arbeiten. Sie haben nur sein netto gehalt von 1500 euro und das kindergeld für 3 kinder
Beitrag von ppg - 04.01.11 - 18:53 Uhr
Irgendwas stimmt hier hinten und vorne nicht!
Es wird seine Gründe haben, wenn er unter Selbstbehalt weggepfändet wird ( z.B. ein entsprechendes Gerichtsurteil )
Und bei einer Adoption muß nix dazu gezahlt werden.
Deine Freundin soll sich mal ganz genau durch die Unterlagen wühlen - der Kerle ist nicht koscher.
Ute
