Hallo,
ich bin seit dem 02. 01. im Mutterschutz, habe bis zum 31. 12. in Teilzeit gearbeitetet. Am 03. rief die Krankenkasse an, das ich mich für den 02. arbeitslos melden müsse, da ich ansonsten kein Mutterschaftsgeld bekommen würde. ALG bekomme ich nicht, da ich vom 01.05. - 31. 12. einen sozialversicherungspflichtigen Job hatte, davor aber 13 Monate eine Stelle auf 400 € Basis.
Das AA meinte, ich soll meine Firma fragen, ob die mich noch für 1 Tag nachträglich einstellt. Im Grunde sind meine ehemaligen Vorgesetzten bereit mir zu helfen, möchten aber verständlicherweise keine Sozialversicherungsbetrug begehen. Der Sachbearbeiter der Firma meinte, dass da irgendwas faul ist und er es nicht versteht, das die Krankenkasse sich wegen 1 Tag weigert, zu zahlen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Über Tipps würde ich mich freuen.
LG:Yilwyna
Bekomme wahrscheinlich kein Mutterschaftsgeld
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Beitrag von yilwyna - 04.01.11 - 10:26 Uhr
Beitrag von thea21 - 04.01.11 - 10:33 Uhr
Wenn du am 2. in Muschu gegangen bist, warum sollst du dich für den gleichen Tag arbeitslos melden?
Beitrag von 16061986 - 04.01.11 - 10:37 Uhr
sie hat ja nur bis 31. gearbeitet und für den 1.1. müsste sie sich arbeitslos melden...
hast du noch resturlaub? dann nimm den tag urlaub und fertig oder überstunden
Beitrag von windsbraut69 - 04.01.11 - 10:59 Uhr
Sie kann ja keinen Urlaub nehmen, wenn sie kein Arbeitsverhältnist hat!
LG,
W
Beitrag von 16061986 - 04.01.11 - 12:13 Uhr
ja sorry stimmt...hab nicht gelesen das das arbeitsverhältnis geendet hat.
dann hätte sie sich aber scho 3 monate davor arbeitslos melden müssen, rückwirkend geht das leider nicht. ich hatte so in etwas das gleiche problem...sie ist dann erst arbeitslos ab dem tag wo sie dort war...
Beitrag von susannea - 04.01.11 - 12:49 Uhr
Sie wird eben gar nicht arbeitslos, sondern nur arbeitssuchend und das reicht nciht für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld!
Beitrag von 16061986 - 04.01.11 - 19:04 Uhr
So ein schwachsinn,ich war auch vor der geburt arbeitssuchen und hab danach dann mutterschaftsgeld bekommen (vertrag endete ende august und arbeitssuchend war ich dann bis 17.12. und hab ALG1 bekommen und ab 18.12. Mutterschaftsgeld)
Beitrag von susannea - 04.01.11 - 21:14 Uhr
Nein, du warst arbeitslos!
DAs ist der Unterschied, wenn man ALGI erhält, ist man arbeitslos, sonst nur arbeitssuchend und genau das macht den Unterschied zwischen Anspruch oder nicht aus!
Also kein Schwachsin,, sondenr diene Antwort Blödsinn!
Beitrag von yilwyna - 04.01.11 - 10:37 Uhr
Ah, entschuldigung, gemeint war der 01.
Beitrag von susannea - 04.01.11 - 11:15 Uhr
DAs Problem des AG verstehe ich nicht, denn wo sollte das Betrug sein?
EIne andere Lösung gibts aber nicht, sonst bekommdt du kein Mutterschaftsgeld, damit auch keinen Mutterschutz und somit auch weniger Elterngeld!
Beitragsfrei krankenversichert bist du dann auch nicht!
Beitrag von kati543 - 04.01.11 - 13:26 Uhr
Das ist leider völlig richtig so. Sieh zu, dass du das nahtlos hinbekommst. Ansonsten fehlt dir nicht nur das Mutterschutzgeld. Das zieht sich ewig hin - bis du irgendwann einen neuen Job hast. Die Kosten sind immens´die du nur wegen diesen einem Tag hast - mal ganz abgesehen von dem Geld, was dir entgeht. Nach einem Jahr Erziehungszeit haettest du naemlich Anspruch auf ALG1. Aber nur, wenn du wirklich nahtlos von Beschaeftigungszeit in Muschu gegangen bist. Erziehungszeiten zaehlen beim ALG1 als Anwartschaftszeiten voll mit.
