Geteilte Elternzeit - wie hoch ist dann das Elterngeld?

Hallo ihr Lieben,

beschäftige mich gerade mit dem Thema Elternzeit und in Zusammenhang damit auch mit den sog. "Partnermonaten". Generell habe ich mir vorgenommen, das Elterngeld auf 2 Jahre zu splitten, also 2 Jahre lang die Hälfte auszahlen zu lassen.

Jetzt ist es doch so, dass man immer mindestens 2 Monate mehr "rausschlagen" kann, wenn der Vater auch in Elternzeit geht. Was mir nicht so ganz klar ist: Wenn mein Mann z. B. die ersten beiden Monate nach der Geburt zu Hause bliebe, wir also gleichzeitig in Elternzeit wären - wie würde sich dann das Elterngeld berechnen? Also bei mir ganz normal - aber würde er dann auch nur 67 bzw. 65 % von seinem Gehalt bekommen?

Wie macht ihr das? Wie stellt man das am geschicktesten an?

Danke schonmal für eure Antworten!!

LG, Janina

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Ja, natürlich würde das Elterngeld bei ihm dann genau so berechnet.

LG,

W

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Ja, danke. Aber mir fällt gerade ein, dass ich die ersten beiden Bezugsmonate ja mein volles Gehalt bekomme, da ich da ja noch im Mutterschutz bin. D. h. es würde sich doch anbieten, wenn er tatsächlich die ersten beiden Monate nehmen würde. Dann hätten wir von seiner Seite zwar weniger, aber von meiner ja so viel wie vorher. Mein Einkommen verringert sich ja erst ab dem 3. Monat.

Richtig?

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Richtig!

Machen wir nämlich genauso. Und aus steuerlichen Gründen lassen wir dann mein Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen.

Mein Mann nimmt direkt nach der Geburt seine zwei Monate Elternzeit, in denen ich dank Mutterschutz ja noch meine 100 % bekomme.

Lg Christina + Krümelchen (20+6)

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Hallo,

eigentlich bekommst Du doch nach der Geburt noch Mutterschutzgeld. Wird zwar auf Elterngeld angerechnet, ist ja ber ein anderer Topf us dem es kommt.

Also ich denke, daß er dann Elterngeld bekäme und Du Muschugeld. Müßte Dir ja die zuständige Elterngeldstelle sagen können.

LG lotter74

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Ja, das ist mir inzwischen auch eingefallen.

Jetzt ist nur die Frage, ob ich dann, wenn mein Mann die ersten zwei Monate gleichzeitig mit mir nimmt, quasi hintendran 2 Monate weniger Anspruch habe. Also dann quasi 24 minus 2 Monate Elterngeld bekomme, weil uns ja insgesamt nur so und so viele zustehen.

??

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Du bekommst ohnehin nur 20 Monate Elterngeld, wenn Du splittest.
Dazu kommen dann 2 Monate für Deinen Mann.

Gruß,

W