Hallo an alle,
habe eine Frage.
Ich befinde mich noch in einem Arbeitsverhältnis, möchte aber kündigen. Mein Arbeitgeber würde sich auf eine einvernehmliche Kündigung einlassen.
Bin in der 16. Woche schwanger. Kann ich dann überhaupt so kündigung und habe ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Vielen Dank im Voraus.
Frage zur Kündigung
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Beitrag von felicitas-sascha1608 - 04.01.11 - 22:33 Uhr
Beitrag von duchovny - 04.01.11 - 22:36 Uhr
Ohne wichtigen Grund, eher nicht!
Darf ich fragen warum du in der SS kündigen willst? Gerade dann sollte man froh sein, dass man Arbeit hat! (Ich bins jedenfalls!)
GGLG
Beitrag von felicitas-sascha1608 - 04.01.11 - 22:39 Uhr
bin ich ja auch.
kann da auch ab mai wieder arbeiten.
aber jetzt ist winterzeit und er hat keine arbeit für mich.
ist ein schaustellerbetrieb.
Beitrag von duchovny - 04.01.11 - 22:47 Uhr
Ach so!
Könntest aber trotzdem Probleme mit dem Amt bekommen! Aber jetzt verstehe ich deine Situation, weil sonst hätte ER dich über die Winterzeit gekündigt und danach wieder eingestellt! Aber da du schwanger bist, kann er dich nicht kündigen! Richtig?
Blöde Frage, aber kannst du dir nicht vielleicht ein Beschäftigungsverbot vom FA holen? Dann müsste er dir deinen Lohn zwar weiterzahlen, aber kann sich ALLES von der Krankenkasse wiederholen! Somit hätte er lediglich etwas Verwaltungsarbeit wegen dir, aber sonst keine Kosten und du keine Probleme mit dem Amt. Denn ich könnte mir vorstellen, die machen dir welche, wenn du freiwillig kündigst!
GGLG
Beitrag von demy - 05.01.11 - 09:55 Uhr
Du schriebst:
"aber jetzt ist winterzeit und er hat keine arbeit für mich."
Das ist einzig das Problem des AG und nicht deines.
Du bist Schwanger und für den AG gilt ein Kündigungsverbot während der Schwangerschaft.
Wenn du jetzt kündigst, wäre es so ziemlich das dämlichste was du machen könntest.
Da das Amt das auch so sieht, gibt es dafür zurecht eine 3 monatige Sperre.
Warum willst du das eigentlich zu deinem Problem machen?
Biete deine Arbeitskraft an, wenn der AG die nicht annimt sein Problem, Gehalt zahlen muss er trotzdem und kündigen kann er auch nicht!
Gruß
Demy
Beitrag von firneregiel - 04.01.11 - 22:40 Uhr
Hallo,
in der Schwangerschaft würde ich keinesfalls kündigen.
Ein Aufhebungsvertrag kommt einer fristlosen bzw. eigenen Kündigung gleich. Das heißt, du bekommst vom Amt evtl. eine 3-monatige Sperre.
LG
firne
Beitrag von kati543 - 05.01.11 - 09:14 Uhr
Warum gibt er dir dann nicht ein BV? Das wäre für alle die einfachste und kostengünstigste Variante.
Beitrag von best2108 - 05.01.11 - 10:41 Uhr
...bloß nicht kündigen, wenn Du nicht eine wirklich attraktive Alternative hast.
Du wirst automatisch vom Arbeitsamt 3 Monate für das Arbeitslosengeld gesperrt, verlierst also Deine finanzelle Unterstützung. Wenn überhaupt soll der Arbeitgeber Dir kündigen, damit mit Du dann Arbeitslosengeld bekommst.
Erkundige Dich bitte genau beim Arbeitsamt und lasse Dich auf keine Fall voreilig auf irgendwelche Schritte ein. NICHTS unterschreiben.
