hallo ihr lieben,
hab da mal ne frage.und zwar bekomme ich IMMER am 25.des monats vom kindsvater meinen unterhalt in form von lohnpfändungen.im november bekam ich etwas mehr,weil der kindsvater weihnachtsgeld bekommen hatte und noch viele offene forderungen bestehen.
so,nun habe ich am 25.12(gut,feiertag) bis aktuell HEUTE NICHTS bekommen.keinen cent.obwohl im pfändungs-und überweisungsbeschluss drin steht,dass offene forderungen,sowie laufender unterhalt gepfändet werden soll.
bekomme ich nun nichts,weil ich im november sein weihnachtsgeld bekommen habe?oder wie verhält sich das genau?
mein bearbeiter vom jugendamt befindet sich noch im urlaub und der arbeitsgeber des kindsvaters meldet sich nicht.
vielen dank für zahlreiche antworten.
lg mandy
unterhalt in form von lohnpfändung?
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Beitrag von jaja1980 - 05.01.11 - 12:35 Uhr
Beitrag von mama-042009 - 05.01.11 - 13:19 Uhr
arbeitet er noch??
sind vielleicht alle offenen forderungen(rückwirkender unterhalt bzw.nachzahlungen )beglichen?
und er muß selber überweisen?
Beitrag von jaja1980 - 05.01.11 - 13:31 Uhr
ja,offene forderungen könnten eventuell jetzt beglichen sein.allerdings ist immer noch der punkt im gerichtsbeschluss,dass der laufende unterhalt gepfändet werden muss.
doch,er arbeitet noch.da bin ich mir ganz sicher.
meine frage is halt,darf einfach das weihnachtsgeld als laufender unterhalt gerechnet werden?denn ICH habe ja nur meinen unterhaltsanteil(derzeit 214 euro),alles was drüber liegt bekommt das JA,weil die mir ja den unterhalt als vorauszahlung geleistet haben.
ach menno
