...was ist, wenn mein AG mich nach 1 Jahr Elternzeit nicht TZ arbeiten lässt und ich ALG 1 beantragen muss: wie wird das berechnet?
67% vom Elterngeld oder meinem vorherigen Gehalt?????
DANKE!
Berechnung ALG 1 nach Elternzeit
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Beitrag von hannah333 - 05.01.11 - 13:21 Uhr
Beitrag von puenktchen78 - 05.01.11 - 14:20 Uhr
Hallo,
ich hatte den Fall auch.
Es werden 67% vom Gehalt VOR der Elternzeit gerechnet.
Wenn Du allerdings in Teilzeit arbeiten willst reduziert sich das dann entsprechend.
Wenn Du noch fragen hast, melde Dich einfach per PN.
Gruß
Mel
Beitrag von susannea - 05.01.11 - 23:43 Uhr
Das hängt davonb ab, ob du in den letzten 24 Monaten 12 Monate mit sozialversicherungspflichtigem Job hattest. Sonst wirds fiktiv berechnet!
