Berechnung ALG 1 nach Elternzeit

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Beitrag von hannah333 - 05.01.11 - 13:21 Uhr

...was ist, wenn mein AG mich nach 1 Jahr Elternzeit nicht TZ arbeiten lässt und ich ALG 1 beantragen muss: wie wird das berechnet?
67% vom Elterngeld oder meinem vorherigen Gehalt?????

DANKE!

Beitrag von puenktchen78 - 05.01.11 - 14:20 Uhr

Hallo,

ich hatte den Fall auch.
Es werden 67% vom Gehalt VOR der Elternzeit gerechnet.
Wenn Du allerdings in Teilzeit arbeiten willst reduziert sich das dann entsprechend.

Wenn Du noch fragen hast, melde Dich einfach per PN.

Gruß

Mel

Beitrag von susannea - 05.01.11 - 23:43 Uhr

Das hängt davonb ab, ob du in den letzten 24 Monaten 12 Monate mit sozialversicherungspflichtigem Job hattest. Sonst wirds fiktiv berechnet!