Hallo,
ich verstehe gerade nicht, ob ich das Einkommen meines Lebensgefährten und Papa des KIndes beim Antrag offenbaren muß, wenn ich die Antragstellerin bin und Hausfrau, bzw. Studentin war und in den letzen 12 Monaten kein eigenes Einkommen (außer Kindergeld) hatte.
Zählt nur das Einkommen des Antragstellers und müssen wir eheähnl. Gemeinschaft angeben?
Lieben Dank und Gruß
Regenbogenherz
Elterngeld, Einkommen vom Partner offenlegen?
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Beitrag von regenbogenherz - 05.01.11 - 13:59 Uhr
Beitrag von eisblume84 - 05.01.11 - 14:13 Uhr
Das Elterngeld steht ja eigentlich nur berufstätigen zu, viel. deswegen.
Beitrag von regenbogenherz - 05.01.11 - 14:15 Uhr
Blödsinn auch Hausfrauen!
Beitrag von kati543 - 05.01.11 - 14:54 Uhr
Also diese Änderung gab es bisher noch nicht. Elterngeld steht allen Eltern zu, die nach der Geburt ihres Kindes nicht mehr als 30 Stunden arbeiten - und nicht zu viel verdienen.
Beitrag von eisblume84 - 05.01.11 - 15:14 Uhr
Ich dachte wenn man Harz4 oder ALG bekommt steht einem das nicht zu.
Was bekommt man den als Hausfrau?
Beitrag von sandra7.12.75 - 05.01.11 - 17:09 Uhr
Also ich habe eine EC Karte und kann damit das verdiente Geld meines Mannes vom Konto abheben.
ALG oder so bekomme ich nicht.
És gibt Fam. wo das Einkommen zu niedrig ist,die bekommen dann ergänzendes ALG 2.
Beitrag von susannea - 05.01.11 - 23:40 Uhr
So ein Blödsinn!
Beitrag von catch-up - 05.01.11 - 14:18 Uhr
Also ich musste das von meinem Partner nicht angeben!
Beitrag von windsbraut69 - 05.01.11 - 14:24 Uhr
Nein, das interessiert nicht.
Gruß,
W
Beitrag von miau2 - 05.01.11 - 14:32 Uhr
Hi,
hängt davon ab, ob er auch Elternzeit nimmt oder nicht.
Wenn nicht, du also nur für 12 Monate (ggfs. abzüglich Mutterschaftsgeld) beantragst interessiert sein Einkommen nicht. Dann werden nur die persönlichen Daten erfragt.
Lies dir das noch mal genau durch, bei unserem Antrag vor zwei Jahren stand das entweder auf dem Antrag oder auf den beiliegenden Erklärungen, was man für welchen Fall genau angeben muss.
Das Einkommen von meinem damaligen Lebensgefährten und jetzigen Mann haben wir definitiv nicht angegeben, wofür auch, wenn er kein Elterngeld beantragt. Dabei ist es auch egal, ob ihr verheiratet seit oder nicht.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von wemauchimmer - 05.01.11 - 15:33 Uhr
Das Einkommen des Vaters interessiert nur, falls er Elterngeld als Lohnersatz beantragt. Das heisst, wenn er die Partnermonate nicht nimmt, oder nur den Sockelbetrag (300€) will, braucht ihr das nicht anzugeben.
LG
Beitrag von susannea - 05.01.11 - 23:42 Uhr
Das stimmt nciht. Sobald es insgesamt mehr als 12 Monate für beide zusammen sind, muss einer sein Einkommen offenlegen und den Lohnverlust nachweisen, sonst gitbs keine Partnermonate.
Beitrag von wemauchimmer - 06.01.11 - 12:40 Uhr
Hmm, das ist mir neu, ist das jetzt wegen dieser Neuregelung, daß man ab 500.000€ Jahreseinkommen kein EG mehr bekommt?
Ich dachte, es könnten im Prinzip einfach beide den Sockelbetrag beantragen und müssten dann nichts nachweisen. Ich meine 2007 waren die Formulare noch entsprechend gestaltet.
Aber ich vermute stark, Du weißt wovon Du schreibst...
LG
Beitrag von susannea - 06.01.11 - 15:28 Uhr
Nein, das ist schon seit 2007 so, denn Anspruch auf die Partnermoante hat nur, wer mindestens zwei Monate Einkommensverlust hat.
Also muss der belegt werden
