`hallo,
ich habe vor der geburt meiner 1ten tochter 2 jahre lang ganztags gearbeitet.
nach der geburt ist mein vertrag ausgelaufen und wurde nicht mehr verlängert.
muschutzgeld und elterngeld hab ich bekommen. meine 2te tochter ist 1 jahr und 10 monate später geboren und ich bekomme nun etwas mehr als den sockelbeitrag an elterngeld bis oktober 2011.
meine frage ist nun, wann bekomm ich arbeitsgeld und kann ich mir irgendwo ausrechnen wieviel ich bekomme?
danke für eure antworten im voraus
wann bekommt man arbeitslosengeld?
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Beitrag von dina2008 - 05.01.11 - 14:24 Uhr
Beitrag von jeanny0409 - 05.01.11 - 14:27 Uhr
Ich habe damals als mein Vetrag ausgelaufen ist und ich in Elternzeit war einen Antrag gestellt und auch sofort bewilligt bekommen.
Also es kommt ja darauf an wieviel Elterngeld du bekommst aber normal kannst du ALG1 dazu beantragen.
Beitrag von dina2008 - 05.01.11 - 14:34 Uhr
echt... ??
ohh ich dachte das geht nicht, wenn man elterngeld bekommt....
meinst du das geht jetzt noch? würde ich dann jetzt weniger bekommen??
lg
Beitrag von goldtaube - 05.01.11 - 14:45 Uhr
Es kommt nicht daraufan wieviel Elterngeld man bekommt, sondern darauf ob man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt. Man muss sich für mind. 15 Stunden pro Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Hat man vorher Vollzeit gearbeitet, bekommt man natürlich nur anteilig ALG I, wenn man sich nicht voll zur Verfügung stellt.
Beitrag von windsbraut69 - 05.01.11 - 15:20 Uhr
Du meinst sicher ALGII, oder?
ALGI hängt vor allem von der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ab.
Gruß,
W
Beitrag von kati543 - 05.01.11 - 14:53 Uhr
Du kannst jetzt ALG1 beantragen, wenn du dich für mindestens 15 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kannst und eine Betreuung für deine Kinder hast.
ABER: Solange du Elterngeld beziehst, bist du beitragsfrei in deiner KV versichert. Nach dem Bezug vom Elterngeld hast du auch Anspruch auf 360 Tage ALG1. Während des Bezuges von ALG1 bist du auch krankenversichert. Wenn du die Tage aber jetzt schon während des Elterngeldbezuges nutzt, bleiben dir nach dem Elterngeld keine Tage über (oder eben wesentlich weniger). ALG1 erhältst du nur für die Stunden, für die du dich arbeitslos meldest. Also kannst du jetzt nur maximal 30 Stunden arbeiten (sonst wird dir ja das Elterngeld gestrichen) - daher bekommst du auch nur 3/4 des Geldes.
Beitrag von goldtaube - 05.01.11 - 14:58 Uhr
Erst einmal muss man die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
Zitat:
Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.
...
Zeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit
Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden:
...
* Zeiten, in der Sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzogen haben, wenn Sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben
* Zeiten einer freiwilligen Weiterversicherung,
...
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html
Die Anspruchsdauer:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html#d1.1
Wenn man die Anwartschaftszeit erfüllt hat, geht es weiter mit der Berechnung des ALG I.
Ob vom letzten Gehalt vor der Arbeitslosigkeit ausgegagen wird oder ob das Gehalt fiktiv berechnet wird, hängt von diversen Dingen ab. Zum Beispiel wie lange es her ist, dass man gearbeitet hat.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_546672/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Hoehe-Anspruch/Bemessungsentgelt-zeitraum/Bemessungsentgelt-zeitraum-Nav.html
http://www.arbeitsagentur.de/nn_546672/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Allgemein/Bemessung-Spezielle-Vorschriften.html#d1.1
Dann bleibt noch die Frage ob du dich dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stellen willst und wieviel. Willst du dich gar nicht zur Verfügung stellen oder weniger als 15 Stunden pro Woche gibt es kein ALG I.
Erst wenn du die Voraussetzungen erfüllt hast und dich für mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stellst gibt es ALG I.
Ob du volles ALG I oder nur anteilig ALG I bekommst hängt unter anderem davon ab wieviel du dich zur Verfügung stellst.
