Hallo,
meine Schwägerin hat Anfang Januar eine neue Arbeitsstelle angetreten.Sie hat bis heute
keinen schriftlich Vertrag erhalten .Und so wie das ausschaut ist das in dem Betrieb da üblich ,denn auch die langjährigen Mitarbeiter haben keinen schriftl .Vertrag.
Jetzt ist es so, dass sie sich da überhaupt nicht willkommen fühlt -niemand erklärt ihr die geschäftsüblichen Gepflogenheiten ,sondern man meckert immer gleich los ,wenn sie manche Dinge anders macht,weil sie es so von ihren bisherigen Arbeitgebern so kennt.
Nun hat sie die Chance zu ihrem alten Arbeitgeber zurück zu gehen , weiß aber jetzt nicht welche Kündigungsfristen sie genau hat.
Vielen Dank
timmeltommel
Kündigungsfristen
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Beitrag von timmeltommel - 06.01.11 - 10:52 Uhr
Beitrag von goldie99999 - 06.01.11 - 10:56 Uhr
Gibt es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Google hilft da weiter.
Grüße, Goldie
Beitrag von seikon - 06.01.11 - 11:13 Uhr
Da sie noch in der Probezeit ist hat sie eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.
Sie könnte aber durch einen Aufhebungsvertrag (wenn der AG zustimmt) noch früher raus.
Beitrag von goldtaube - 06.01.11 - 11:34 Uhr
<<Da sie noch in der Probezeit ist hat sie eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. <<
Falls eine Probezeit vereinbart wurde.
Beitrag von goldie99999 - 06.01.11 - 11:45 Uhr
Das geht nur schriftlich... und es gibt keinen schriftlichen Vertrag.
Beitrag von timmeltommel - 06.01.11 - 11:48 Uhr
ja das ist halt unser Problem -wir gehen auch davon aus , dass sie 14 tage Frist hat -ist ja eigentlich meist so in der Probezeit -die Frage ist halt wie es sich ohne den schriftl Vertrag verhält.
Danke
LG timmeltommel
Beitrag von kathi.net - 06.01.11 - 12:04 Uhr
Ohne schriftlichen Vertrag gibts keine Probezeit. Ohne Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
LG Kathi
