Frage steht ja schon oben. Arbeite in einer kleinen Niederlassung mit nur noch 3 anderen Mitarbeitern und eine davon ist noch im Mutterschutz. Ich gehe ende April in den Mutterschutz und möchte eigentlich 1 Jahr Elternzeit nehmen, solange das noch möglich ist. Jetzt stell ich mir die Frage, ob der AG auch sagen kann: nein wir brauchen sie hier wieder schnellstmöglich, das geht so nicht...
Danke schon mal für eure Antworten.
LG
Kann der AG Elternzeit für 1 Jahr verbieten?
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Beitrag von hasi1977 - 06.01.11 - 15:40 Uhr
Beitrag von goldie99999 - 06.01.11 - 16:21 Uhr
Nein, kann er definitiv nicht.
Gruß, Goldie
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html
Beitrag von le_sheep - 06.01.11 - 16:23 Uhr
Hi,
nein, dir stehen bis zu 3 Jahre Elternzeit zu, die du vorher ankündigen musst.
Auch wir sind nicht viele Mitarbeiter und mein Chef knirscht mit den Zähnen, dass ich ausfalle, aber ich bleibe auch ein Jahr zu Hause.
Ich hab wenigstens versucht, so fair zu sein, es frühzeitig zu sagen (gleich in der 6. Woche), so dass ich ab morgen (nun 10. Woche) schon meine Vertretung einarbeite, damit diese mich voll ersetzen kann, wenn ich Ende Juni hier verschwinde.
LG
Sheep
Beitrag von hasi1977 - 06.01.11 - 16:25 Uhr
Mein Chef sagte am Anfang nur: und über alles weitere reden wir dan noch. Jetzt ist halt schon Januar und mich hat noch keiner nach Elternzeit gefragt...
Beitrag von susannea - 06.01.11 - 17:00 Uhr
Muss ja auch nciht, denn Elternzeit wird erst nach der Geburt angemeldet!
Beitrag von sweetelchen - 06.01.11 - 17:44 Uhr
Kündige einfach an das du 1 jahr wegbleiben willst und reiche ihm direkt nach der Geburt den Antrag auf Elternzeit ein.
Und fertig er hat in dem Fall nichts zu melden
Beitrag von kati543 - 06.01.11 - 22:02 Uhr
Es gibt Fristen. Wenn du diese wahrst, mußt du deinen AG nur INFORMIEREN. Er muß nicht zustimmen. Seine Zustimmung ist nicht notwendig. Die ersten 3 Jahre kann der AG nicht "NEIN" sagen. Danach schon.
