Hallo Zusammen,
ich hoffen jemand kann mir helfen...
Wir haben 2010 Elterngeld bezogen - ca. 12000 Euro.
Ist das wirklich so, dass man 15 - 20% davon zurückzahlen muss?
Danke für die Hilfe
Titina
Steuernachzahlung Elterngeld
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Beitrag von titina29 - 06.01.11 - 17:41 Uhr
Beitrag von gh1954 - 06.01.11 - 17:58 Uhr
Das kommt auf den Verdienst deines Mannes an. Einen festen %-Satz kann man nicht nennen.
Ihr müsst auch nichts vom Elterngeld zurückzahlen, sonder nur den evtl. erhöhten Steuersatz, mit dem das Gehalt deines Mannes versteuert wird.
Beitrag von titina29 - 06.01.11 - 18:00 Uhr
danke.
kann ich das online irgendwo ausrechnen?
Beitrag von gh1954 - 06.01.11 - 18:07 Uhr
Das weiß ich nicht, aber es kommen sicher noch Antworten dazu.
Beitrag von wemauchimmer - 06.01.11 - 18:03 Uhr
Das kann man so nicht sagen.
Wir hatten nach dem Jahr, in dem meine Frau das Elterngeld bekam eine Nachzahlung von weniger als 1% der Summe.
Es hängt alles von Eurem sonstigen Einkommen, Steuerklassen und so weiter und so fort ab.
Durch das Kind ändert sich doch sowieso alles mögliche (Freibeträge, Kindergeld) also ich weiß nicht, wo die Leute hier immer diese Horrorzahlen hernehmen.
LG
Beitrag von titina29 - 06.01.11 - 18:08 Uhr
von bekannen 
meine freundin hat damals 2500 euro nachzahlen müssen und ihr mann war jetzt kein großverdiener. elterngeld hat sie sogar nur 600 euro bekommen.
nachdem ich 1000 euro im monat hatte und wir 3/5 haben hat man mir hammernachzahlung prophezeit 
Kann ich den ungefähren betrag online ausrechnen?
Beitrag von wemauchimmer - 06.01.11 - 18:13 Uhr
Ja klar, ab nächsten Montag kannst Du Dir die neue Elstersoftware für die Einkommensteuer 2010 runterladen, alles eingeben und es rechnet Dir dann genau aus, mit was Du rechnen mußt.
Beitrag von titina29 - 06.01.11 - 18:17 Uhr
mal überlegen ... heute ist donnerstag.... montag ist 4 tagen... hoffentlich reicht meine geduld bis dahin aus 
danke
Beitrag von mausichen1988 - 07.01.11 - 20:09 Uhr
http://www.steuertipps.de/templates/ssb_content/extras/interactive/SBEO-09-ProgressionEuro.htm
beim zu versteuernden Einkommen Bruttolohn deines Mannes abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben und evtl. außergewöhnlicher Belastungen eingeben. Bei Lohnersatzleistungen das Elterngeld.
Ich weiß, dass es recht schwierig ist für einen Laien das zu versteuernde Einkommen zu errechnen, aber damit hat man ungefähr eine Richtung.
