Hallo Muttis. 
Weiss nicht ob ich in diesem Forum richtig bin aber hier gibt es sooo viele.
Also mein Freund und Ich haben einen Kinderwunsch. 
Jetzt hab ich die Frage ob jemand weiss wie das läuft und zwar arbeite ich beim Zahnarzt und habe bis September 2012 einen Zeitvertrag. Ich zerbreche mir täglich den Kopf wie es dann finanziell aussieht denn ich möchte meinem Kind ja auch was bieten können. Wenn jemand Zahnmedizinische Fachangestellte ist weiss vielleicht ungefähr was man ausgelernt verdient. 
Wollte halt jetzt fragen ob jemand davon Ahnung hat.
Bitte deswegen aus schnelle Antwort
Danke im Vorraus
Lg
elterngeld+Zeitvertrag.
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Beitrag von pattyhernandez - 07.01.11 - 15:25 Uhr
Beitrag von kerstini - 07.01.11 - 15:30 Uhr
Hallo,
also aus frisch ausgelernte verdienst du (je nach Region) +- 800-900€.
Wenn du SS wirst bekommt du davon 67% Elterngeld oder was interessiert Dich genau?
Kerstin mit
Madita &
Leo +
12.SSW + Ida 39.SSW
Beitrag von pattyhernandez - 07.01.11 - 15:38 Uhr
Wow Danke das ging aber schnell. 
Also habe Brutto 1038Euro inkl.60Euro Fahrgeld.
mich interessiert jetzt..
1. Darf mein Chef mich an die Anmeldung verfrachten oder hab ich absolutes Arbeitsverbot?
2. Bekomm ich mein Gehalt weiter bis mein Vertrag ausgelaufen ist?
3. Wenn ja was bekomm ich danach?
Beitrag von kerstini - 07.01.11 - 15:45 Uhr
1. ja dein Chef darf dich an die Anmeldung setzen oder auch andere Aufgaben geben die erlaubt sind
2. du arbeitest ganz normal weiter bis dein Vertrag ausläuft (es bedarf keiner Kündigung)
3. danach? nach dem Elterngeld ist dein Mann für Euch verantwortlich
Beitrag von dk-mel - 07.01.11 - 15:41 Uhr
du hast als schwangere zwar kündigungsschutz, aber bei einem befristeten vertrag läuft dieser dennoch ganz normal aus.
elterngeld sind dann wohl 65% deines durchschnittgehalts der letzten 12 monate vor der geburt.
Beitrag von pattyhernandez - 07.01.11 - 15:42 Uhr
Bekomme also das Gehalt normal weiter bis der Vertrag ausgelaufen ist?
Beitrag von windsbraut69 - 07.01.11 - 15:52 Uhr
Du wirst ja auch normal weiter arbeiten (mit evtl. anderen mutterschutzgerechten Aufgaben). Natürlich bekommst Du dann das Gehalt weiter, warum nicht?
Gruß,
W
Beitrag von lamia1981 - 07.01.11 - 16:22 Uhr
Wenn deine Mutterschutzfrist (während der du das normale Gehalt bekommst) nach der Geburt ausgelaufen ist und der Vertrag noch nicht zu Ende, dann kannst du entweder wieder arbeiten gehen bis zum Vertragsende und bekommst dann natürlich auch Gehalt. Gehst du danach in Elternzeit dann läuft dein Vertrag normal aus. In der Elternzeit bekommst du natürlich kein Gehalt. Dafür gibt es dann für 1 Jahr das Elterngeld.
