Hallo ihr lieben,
ich habe nur eine ganz kurze Frage.
Wenn ich 600€ Elterngeld erhalte und arbeiten gehe (unter 30 Std),
ist es dann richtig das dass Elterngeld höchstens auf den mindestsatz von 300€ gekürzt werden darf?
Also gehen wir von den 600€ Elterngeld aus und ich verdiene 400€ dann würden 300€ verrechnet und ich hätte 100€ plus, oder?
Oder verechnen die alles? Also gehen auch unter den mindestsatz?
100€ ist für uns viel Geld und dafür würde ich einen 400€ Job machen.
Lg
lilibo
Um wieviel darf Elterngeld gekürzt werden?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von lilibo - 09.01.11 - 09:53 Uhr
Beitrag von anyca - 09.01.11 - 10:18 Uhr
Solange Du unter 30 h bleibst, bleibt Dir der Mindestsatz erhalten.
Beitrag von lisasimpson - 09.01.11 - 11:04 Uhr
also ob die 300€ immer bleiben kann ich nicht sagen, spielt aber in deinem fall keine rolle, denn du hattest vorher 900€ netto (bei 600 € eg?) und danach 400€- die differenz ist 500€- für diese 500€ bekommst du elterngeld- wären 333€- plus deine 400€ sind zusammen 733€
lisasimpson
Beitrag von susannea - 09.01.11 - 12:52 Uhr
Das stimmt nicht, da fehlen die Werbungskosten ;)
Sie hatte vorher sicher iene andere Summe, denn sie gehört ja zu den Geringverdienern, somit einen anderen Prozentsatz.
Sie muss also vorher ein Einkommen von ca. 840 Euro gehabt haben.
Damit ist die Differenz bei 400 Euro (da gibts dann ja keine Werbuingskosten die abgezogen werden! Somit ist 401 wohl lohnenswerter)440 Euro x die 79% sind dann ca. 340 Euro.
Beitrag von lisasimpson - 09.01.11 - 12:54 Uhr
oh- stimmt ja
aber im ergebnis kommen wir dann aufs gleiche, oder?!:)
lisasimpson
Beitrag von susannea - 09.01.11 - 12:59 Uhr
NIcht ganz und das liegt wie gesagt auch nur daran, wenns ein 400 Euro Job ist, mit einem Teilzeitjob und 400 Euro EInkommen hätte sie dann ca. 60 Euro mehr!
