Hallo,
ich bin in der 8. Woche schwanger und habe einen befristeten Arbeitsvertrag. Letzte Woche wurde er mir um ein weiteres Jahr verlängert. Bis zum 29.02.2012. Mein AG weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft. Da ich im Versand arbeite und schwer heben muss, werde ich vom FA wahrscheinlich ein BV bekommen. Kann mir trotzdem gekündigt werden? Mein Arbeitsvertrag würde ohne Verlängerung am 28.02.2011 auslaufen.
LG Nani
schwanger - befristeter Arbeitsvertrag
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Beitrag von nani80hd - 09.01.11 - 11:09 Uhr
Beitrag von manavgat - 09.01.11 - 11:24 Uhr
Wenn Du keine Angst vor einer Fehlgeburt hast, dann würde ich den Mund halten, bis der Folgevertrag unterschrieben ist!
Wenn das nicht geht, dann läuft der Vertag zum 28.02.2011 aus. Das ist ärgerlich wegen des Elterngeldes, aber dann eben nicht zu ändern.
Gruß und alles Gute
Manavgat
Beitrag von nani80hd - 09.01.11 - 11:26 Uhr
Der Folgevertrag wurde, wie gesagt, letzte Woche schon unterschrieben.
Beitrag von susannea - 09.01.11 - 12:53 Uhr
DAnn läuft er zu dem zeitpunkt aus, gekündigt werden kannst du nciht!
Beitrag von nani80hd - 09.01.11 - 11:47 Uhr
Der Folgevertrag wurde, wie gesagt, letzte Woche schon unterschrieben.
Kann mir trotzdem gekündigt werden?
Beitrag von demy - 09.01.11 - 11:50 Uhr
Hallo,
ganz klares, nein, der befristete Vertrag der am 28.02.2012 endet kann grundsätzlich nicht gekündigt werden.
Der läuft dann in deiner Elternzeit ganz normal zum 28.02.2012 aus.
Falls du ein Beschäftigungsverbot erhälst bekommest du ganz normal volles Gehalt weiter.
Gruß
Demy
Beitrag von nani80hd - 09.01.11 - 11:51 Uhr
Ganz lieben Dank für die Antworten.
LG Nani
Beitrag von leopoldina1971 - 09.01.11 - 12:02 Uhr
Dein Arbeitsvertrag läuft am 29.02.2012 aus. Kündigen darf dir dein AG nicht. Du musst aber deinen AG umgehend von der Schwangerschaft in Kenntnis setzten, denn nur bei Kenntnis des AG greift das Kündigungsverbot. Daran ändert auch nicht das vom FA ausgesprochene Beschäftigungsverbot. Falls ein BV vorliegt, muss dir der AG während der Dauer des Beschäftigungsverbots nach § 11 I MuSchG den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen weiterzahlen. Du musst aber wegen des Beschäftigungsverbots arbeitsunfähig sein und nicht aus anderen Gründen.
Dein AG wird aber dir mit Sicherheit eine leichtere Arbeitsstelle zuweisen.
LG
Beitrag von hippogreif - 09.01.11 - 13:07 Uhr
Das ist doch Quatsch! Niemand muß dem Ag Bescheid geben. Es gibt KEINE Meldepflicht gegenüber dem AG! Das kann man auch innerhalb von 2 Wochen nach Kündigungszugang noch tun.
Bitte informier Dich doch erstmal, bevor Du sowas schreibst!
Beitrag von leopoldina1971 - 09.01.11 - 13:22 Uhr
Deine Aussage lässt erkennen, dass du jedenfalls von der Materie überhaupt keine Ahnung hast.
Beitrag von october - 09.01.11 - 15:29 Uhr
Doch, sie scheint Ahnung zu haben. Die Meldepflicht ist eine Soll-Vorschrift.
LG Annika
Beitrag von leopoldina1971 - 09.01.11 - 16:10 Uhr
Ja das stimmt. Aber ist hier doch irrelevant. Warum sollte sie die Schwangerschaft verschweigen? Hier liegt ein befristetes Arbeitsverhältnis vor. Dieses kann nur außerordentlich gekündigt werden bzw. muss eine ordentliche Kündigung vertraglich vereinbart worden sein. Das befristete Arbeitsverhältnis endet trotz Schwangerschaft mit Ablauf der Befristung; dieser läuft also ganz normal aus. Ein Kündigungsschutz greift dann nicht mehr. Warum sollte sie also die Schwangerschaft verschweigen. Nach dem MuSchG hat sie die Pflicht, dem AG Mitteilung zu machen. Warum sollte hier also auf eine Kündigung "gewartet" werden, um dann innerhalb von 14 Tagen dem AG mitzuteilen, dass sie schwanger sei? Der AG will ihr doch gar nicht kündigen bzw. läuft der Vertrag sowieso einfach aus.
LG
Beitrag von windsbraut69 - 09.01.11 - 17:31 Uhr
Deine Behauptung war trotzdem falsch!
Sie muss den AG nicht informieren.
Beitrag von leopoldina1971 - 09.01.11 - 18:25 Uhr
Meine Behauptung war nicht falsch. Wie kommst du darauf? Weißt du überhaupt, worum es hier geht? Scheinbar nicht. Lies doch erst einmal den Sachverhalt. Dann kannst du es besser nachvollziehen. Die TE beabsichtigt, vom ein BV durch den FA zu erwirken. Du meinst also, der AG müsste dies einfach so hinnehmen, da er ja die Gründe für das Beschäftigungsverbot nicht zu kennen braucht? Im vorliegenden Fall ist gerade die Schwangerschaft Voraussetzung für ein eventuelles Beschäftigungsverbot. Abgesehen davon, verlangt es der Anstand und kann auch dem Schutz des AN dienen.
Beitrag von leopoldina1971 - 09.01.11 - 19:05 Uhr
Das hatte ich ganz vergessen:
Die schwangere AN ist dann zur unverzüglichen Mitteilung an den Arbeitgeber verpflichtet, wenn berechtigte Arbeitgeberinteressen berührt werden. Ein solches berechtigtes AG-Interesse liegt vor, wenn ein Beschäftigungsverbot greifen würde. Wie hier von der AN ja angestrebt. Teilt somit die Schwangere dem Arbeitgeber die Schwangerschaft nicht rechtzeitig mit oder unterläßt sie die Mitteilung, kann sie sich gegenüber dem Arbeitgeber aus oben genannten Gründen schadenersatzpflichtig machen.
LG
Beitrag von demy - 09.01.11 - 21:04 Uhr
Hallo,
gib doch bitte mal eine entsprechende Rechtsquelle zu der Behauptung an.
Mir ist bisher nur das Gegenteil bekannt und alle Urteile wo ein AG versucht hat einer schwangeren zu Schadenersatz zu veruteilen zu lassen sind bisher vollumfänglich gescheitert.
Nenne bitte für deine Behauptung mal ein Urteil oder ein Gesetz dass das ganze untermauert.
Solange du dass nicht gemacht hast, bleibe ich ebenfalls bei dem Gegenteil und halte daran fest, dass eine schwangere niemals ihre Schwangerschaft dem AG gegenüber offenbaren MUSS.
Ich weiß dass eine schwangere Arbeitnehmerin erst ihre Rechte aus dem Mutterschutzgesetz geltend machen kann wenn sie ihren AG die Schwangerschaft mitteilt.
Sie MUSS es aber NICHT.
Sie macht sich auch nicht Schadenersatzpflichtig.
Gruß
Demy
Beitrag von leopoldina1971 - 09.01.11 - 23:06 Uhr
Guten Abend,
verletzt der AN im Rahmen des Arbeitsverhältnisses schuldhaft eine ihm obliegende Nebenpflichten (allg. Treuepflicht, Offenbarungspflicht) und verursacht er dadurch dem AG einen Schaden, kann er gem. §§ 241 Abs.2, 280 Abs.1 BGB zum Ersatz verpflichtet sein. Dies ist Einzelfallabhängig und bedarf stets einer individuellen Prüfung.
>>>>>Mir ist bisher nur das Gegenteil bekannt und alle Urteile wo ein AG versucht hat einer schwangeren zu Schadenersatz zu veruteilen zu lassen sind bisher vollumfänglich gescheitert.>>>>>
Kannst du mir die Fundstellen bzw. Urteile dieser dir bekannten Fälle nennen? Mich interessiert sehr, ob diese für den vorliegenden Sachverhalt relevant wären. Dann weiß man wenigstens, worüber eigentlich diskutiert werden möchte. Vor allem interessiert es mich im Hinblick auf einen wie hier vorliegenden befristeten Arbeitsvertrag. Um die Fälle, bei denen es sich um ein etwaiges Fragerechtes des AG bei Einstellung hinsichtlich einer Schwangerschaft handelt, geht es hier ebenfalls nicht.
Auch interessiert mich, warum die TE deiner Meinung nach, den AG die Schwangerschaft im vorliegenden Fall verschweigen sollte.
LG
Beitrag von windsbraut69 - 09.01.11 - 17:30 Uhr
Erstmal muß sie dem AG die Schwangerschaft nicht melden und davon abgesehen ist es unwahrscheinlich, dass Ihr während der Befristung überhaupt gekündigt werden kann. Sollte das passieren, hätte sie aber immer noch 14 Tage Zeit, die Schwangerschaft nachzuweisen.
Gruß,
W
Beitrag von papa2907 - 09.01.11 - 15:16 Uhr
Nein, dir kann nicht gekündigt werden, da der Folge-Vertrag schon unterschrieben ist und du somit den vollen Kündigungsschutz laut dem MuschG. Du kannst allerdings davon ausgehen, dass du ab dem 01.03.2012 arbeitslos bist, weil eine schwangere Frau übernimmt logischerweise fast kein Chef..
Matthias
Beitrag von woogie - 09.01.11 - 16:53 Uhr
Hallo Matthias,
anders als bei manchen Tieren dauert eine Schwangerschaft beim Menschen ja nur 9 Monate *schmunzel* Sie dürfte also zum Auslauf des Vertrages schon 3x entbunden haben.
LG 
Beitrag von papa2907 - 09.01.11 - 17:46 Uhr
stimmt schon, aber dennoch sehen die Chefs es immer noch als Vertrauensbruch an, wenn eine Frau schwanger wird...leider...
Matthias
