Kündigungsfrist mal schnell Hilfe

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Beitrag von kaltesherz0907 - 10.01.11 - 08:42 Uhr

bin seit über einem jahr beschäftigt- im vertrag steht es gilt die gestzl Kündigungsfrist. aber wie ist die denn nun bei unter2 jahren? blick da nicht ganz durch im netz......

4 wochen?

Beitrag von demy - 10.01.11 - 09:01 Uhr

http://www.google.de/search?q=gesetzliche+k%FCndigungsfrist

Beitrag von kaltesherz0907 - 10.01.11 - 09:02 Uhr

hab schon gegogelt. das hilft mir nicht. da steht imemr erst was ab 2 Jahren.......ich bin aber erst 1 Jahr beschäftigt!!!!

Beitrag von demy - 10.01.11 - 09:12 Uhr

Hallo,
nein das steht da nicht nur,

http://www.anderfuhr-buschmann.de/gesetze/buergerliches_gesetzbuch_bgb_kuendigungsfristen.htm (gleich der erste Treffer)
steht:
§ 622 [Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen]

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Das mit dem 2. Jahr gilt als verlängerte Kündigungsfrist nur für den AG.

Wenn die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart ist, hat der Arbeitnehmer immer 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende Kündigungsfrist, egal wie lange er im Betrieb beschäftigt ist.

Gruß
Demy

Beitrag von catch-up - 10.01.11 - 09:28 Uhr

Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt ab Beendigung der Probezeit!

Sie beträgt im Allgemeinem 4 Wochen zum Ende eines Monats! Also du könntest, wenn du jetzt kündigst, zum 28.02.11 kündigen!

Erst im Laufe der Jahre verlängert sie sich für den Arbeitgeber. Du selbst kannst immer zur o.g. Frist kündigen!

Wenn nicht, guck doch mal ins Gesetz! Steht alles drin!