Elternzeit - Auszahlung!

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Beitrag von mela05 - 10.01.11 - 15:27 Uhr

Guten Tag zusammen,

ich war vor der Schwangerschaft berufstätig. Allerdings nur 7 Monate da mein Vertrag befristet war.

Die restlichen 5 Monate war ich beim Arbeitsamt gemeldet.

Ich habe nach der Geburt bei der Elterngeldstelle mir das Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt.

Jetzt überlege ich doch wieder nach 1 Jahr wieder arbeiten zu gehen.
Kann man denn die Zeit vielleicht widerrufen und sich das Elterngeld doch nur für 1 Jahr auszahlen lassen oder geht das nicht mehr?

Ich hoffe ich habe mich klar ausgedrückt.

LG
Amela

Beitrag von 040909 - 10.01.11 - 16:01 Uhr

Ja das geht.

liebe grüße