Guten Tag zusammen,
ich war vor der Schwangerschaft berufstätig. Allerdings nur 7 Monate da mein Vertrag befristet war.
Die restlichen 5 Monate war ich beim Arbeitsamt gemeldet.
Ich habe nach der Geburt bei der Elterngeldstelle mir das Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt.
Jetzt überlege ich doch wieder nach 1 Jahr wieder arbeiten zu gehen.
Kann man denn die Zeit vielleicht widerrufen und sich das Elterngeld doch nur für 1 Jahr auszahlen lassen oder geht das nicht mehr?
Ich hoffe ich habe mich klar ausgedrückt.
LG
Amela
Elternzeit - Auszahlung!
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Beitrag von mela05 - 10.01.11 - 15:27 Uhr
Beitrag von 040909 - 10.01.11 - 16:01 Uhr
Ja das geht.
liebe grüße
