Ab wann Arzthelfin Chef bescheid sagen über SS?

Ich bin einen Tag über meiner Periode, und habe mit FemTest ein positives Ergebnis erhalten...Linie war leicht rosa...ich habe ihn mittags gemacht..also was sagt ihr..ist SS oder?
Dann meine Angst wann und wie soll ich es meinem Chef sagen, bin Arzthelferin ....

lg Grüße Conny...

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Wenn Gefahr für Dich bzw. Dein Baby besteht (gerade beim Arzt könnte Ansteckungsgefahr bestehen, weiß ja nicht was für ein Arzt das ist wo Du arbeitest), solltest Du sofort Deinem AG Bescheid sagen... Sonst kannst Du auch die 12. SSW abwarten, aber dann solltest Du spätestens mit ihm sprechen, dass er auch genügend Zeit hat um Ersatz für Dich zu suchen.
Passieren kann Dir nichts, Du bist unkündbar ;)

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Ich habe es sofort gesagt, weil ich auch ein BV von meiner Ärztin bekommen habe.

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Hi Conny,

ich bin auch Arzthelferin, in der 6. Woche, war gestern beim Arzt und werde es morgen meinem Chef sagen, da ich auch ab und an mal röntgen muss.

Hab schon ein wenig Angst wie er reagiert und überlege mir wie ich es sagen soll :-)

An Deiner Stelle würde ich erst zum Arzt gehen, solltest Du allerdings röntgen müssen wie ich lieber gleich. Dein FA soll Dich einschieben, dass Du bescheid weist.

Liebe Grüße und leise herzlichen Glückwunsch

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Hallo #winke,
ich würde es nach der ersten ärztlichen Untersuchung sagen. Dann weisst Du es sicher und Dein Arbeitgeber kann dann alle Mutterschutzbedingungen einhalten. Meine Freundin darf als Ärztin z.B. kein Blut mehr abnehmen. Es wird dann immer geguckt, ob für das Kind ein Risiko bestehen könnte. Es darf durch die Arbeit nicht gefährdet werden, eher bekommst Du ein Beschäftigungsverbot.

LG
Osterglocke

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Hallo Conny,

sage schon mal leise "#herzlich Glückwunsch" !

Ich bin auch Arzthelferin (in einer Allegmeinarztpraxis) bzw. jetzt in Elternzeit und wieder SS.
Ich habe meiner Cheffin direkt Bescheid (bei beiden SS) gegeben, nachdem ich bei meiner Gynäkologin war und von ihr die Bestätigung hatte, das ich schwanger bin.
Ab dem Zeitpunkt, wo du Bescheid gegeben hast, greifen die Mutterschutz-Richtlinien: besonderer Kündigungsschutz, einige Tätigkeiten darfst du dann nicht mehr machen (Z.B. röntgen, Blut abnehmen, Laborarbeiten, Verbandswechsel .... also alles wo du mit Keimen oder offenen Wunden bzw. Körperflüssigkeiten zusammen kommst)

Ein Beschäftigungsverbot habe ich von meiner FÄ nicht bekommen. Ich habe bis zum Mutterschutz in der Praxis weitergearbeitet (war auch die Erstkraft dort), nur das Labor bzw. Verbandszimmer war tabu für mich.

Wünsche dir alles Gute und eine schöne #schwanger

Liebe Grüße Ela mit Julian an der Hand (15 Monate) und #ei ET+5