Huhu ihr lieben 
Ich stecke momentan total im Papier Chaos....
Also ich erhalte momentan ALG 1.
Das sind gerade mal 585 € ( zum Sterben zu viel.. zum Leben zu wenig )
Ab 02.02.11 bin ich im Mutterschutz - ab da Zahlt ja die Krankenkasse?
Meine Frage ist jetzt, was kann ich wo beantragen?
Ich Wohne derzeit bei meinem Freund / Papa des Kindes.
Aber irgendwie heißt es überall - mehr gibts nicht?
Wie läuft das alles?
Mit was kann ich rechnen?
Wie läuft das mit diesem Eltern Geld?
Je mehr ich lese umso mehr Verwirrt bin ich, wo ich was wie beantragen kann.
Ich habe Angst
, dass ich irgendwann nur noch auf Kosten von meinem Freund lebe.. und das kann er auf dauer nicht tragen.
Hoffe ihr könnt mein Kopfwirrwar bissl Ordnen 
Liebe Grüße
Micha und Ihr Kampfkrümel ( 32 + 3 )
Das schöne Geld.. Fragen über Fragen ( Alg 1 )
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Beitrag von kampfkruemel - 12.01.11 - 09:04 Uhr
Beitrag von thea21 - 12.01.11 - 09:09 Uhr
Hallo,
Em...Du bekommst doch sicher Elterngeld?
Dann Kindergeld.
Ansonsten: Was verdient denn dein Freund. Was/resp. wie lange arbeitet er?
Beitrag von zwiebelchen1977 - 12.01.11 - 09:13 Uhr
Hallo
Ich habe Angst , dass ich irgendwann nur noch auf Kosten von meinem Freund lebe.. und das kann er auf dauer nicht tragen
Sorry, er ist der Vater des Kindes und dein Partner. In erster Lienie ist er für euch verantwortlich.
Wenn nicht er, wer dann? Ich frage mich immer, was diese Leute für eine Partnerschaft haben, wenn der eine nicht für den anderen einstehen möchte.
Mit so einem Partner möchte ich nicht mein Leben verbringen.
Wenn du was beantragst( Wohngeld, ALG II) wird sein Gehalt eh bis auf Freibeträge angerechnet.
Bianca
Beitrag von kampfkruemel - 12.01.11 - 09:23 Uhr
Eben.. wieso wird er angerechnet?
Er ist "nur" der Kindsvater
Wir Wohnen kein Jahr zusammen, daher keine Eheähnliche beziehung.
Trotzdem wollen sie überall seine Unterlagen...
Mein Freund steht für uns ein - er sagt wir sind seine Familie 
Er würde alles für uns tun und alles für uns geben 
Er Arbeitet im Aussendienst und seit der Lehrzeit also gut 15 Jahre bei der selben Firma.
Und wie ist es mit Arbeiten nach der Geburt?
LG
Beitrag von thea21 - 12.01.11 - 09:25 Uhr
Pfui Teufel ehrlich.
Ich hatte auf den Fingern das Wort Schmarotzer liegen.
Er IST der kindsvater, ihr lebt miteinander, wenn auch kin Jahr, er sollte wohl auch für euch einstehen, wenn er IHN schon reinhält und ein Kind daraus entsteht!
Warum soll ich, die arbeiten geht, für DICH bezahlen, nur weil du nicht sofort nach der Geburt des Kindes arbeiten gehst, oder aber der werte Herr an deiner Seite für euch aufkommt?
Beitrag von carrie23 - 12.01.11 - 09:29 Uhr
"reinhält"?


, reicht das heutzutage aus
Beitrag von thea21 - 12.01.11 - 09:29 Uhr
Ich hatte nicht vor weiter ins Detail zu gehen.
Beitrag von carrie23 - 12.01.11 - 09:30 Uhr
Das heben wir uns fürs "Liebesleben" auf
Beitrag von carrie23 - 12.01.11 - 09:31 Uhr
Problem ist folgendes: Ich stelle mir das mit dem reinhalten immer bildlich vor
Beitrag von thea21 - 12.01.11 - 09:33 Uhr
Carrie.....das ist FSK 18 !

Beitrag von carrie23 - 12.01.11 - 09:34 Uhr
PÜH da bin ich doch schon 10 Jahre drüber
Beitrag von tweety12_de - 12.01.11 - 14:56 Uhr

es ist doch immerwieder spannend... die geschichte der endstehung von kindern 
Beitrag von sandra7.12.75 - 12.01.11 - 09:26 Uhr
Er ist nur der Kindsvater 
.
Ach du scheisse,Frischling,geh schon mal Popkorn machen.
Beitrag von denny86 - 12.01.11 - 09:27 Uhr
Sobald ein Kind mit im Spiel ist, kann man die "1 Jahr Regelung" vergessen. Ihr bekommt zusammen ein Kind, da ist es nur richtig, dass sein Gehalt angerechnnet wird.
Wenn es mit dem Geld nicht reicht. musst du hal nach dem Mutterschutz arbeiten gehen.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 12.01.11 - 09:27 Uhr
Hallo
Weil er für die Familie verantwortlich ist, auch finanziell.
Wieso soll der Staat dafür aufkommen?
Was soll mit arbeiten nach der Geburt sein? Du darfst 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten gehen
Beitrag von carrie23 - 12.01.11 - 09:28 Uhr
DOCH eheähnliche Gemeinschaft da ihr zusammen ein Kind erwartet-da kannst du drehen und wenden was du willst.
Er wird angerechnet weil er immerhin für dich und euer Kind zu sorgen hat, oder hat dich der Staat geschwängert?
Ihr seid ja eine Familie, oder ist man das heutzutage nur noch mit Trauschein?
ich selber bin in dem "Irr?" Glauben aufgewachsen dass einem schon gemeinsame Kinder zu einer Familie machen.
Nach dem Mutterschutz kannst du wieder arbeiten, doch solltest du eine Betreuung für euer Kind finden-am Besten sucht man sich diese jedoch schon mit dem positiven Schwangerschaftstest je nachdem wo man herkommt.
Wenn du auf Dauer von deinem Mann nicht abhängig sein willst, was ihc natürlich verstehe aber eine Alternative kann es nicht sein vom Staat abhängig zu sein, dann geh eben wieder arbeiten sobald du eine Betreuung für euer Kind hast.
ICH möchte auch nicht auf Dauer finanziell von meinem Mann abhängig sein, aber wir haben drei gemeinsame Kinder und da ist nun einmal momentan ER dafür verantwortlich dass Geld rein kommt.
Beitrag von thea21 - 12.01.11 - 09:31 Uhr
<<<oder hat dich der Staat geschwängert?>>>
Das wäre DIE Geldquelle für so einige!
Beitrag von carrie23 - 12.01.11 - 09:33 Uhr
AH das ist also der Grund....nö ich sag nix und beiß mir auf die Zunge
Prinzipiell bin ich nicht gegen arbeitslose Schwangere, was mich aber stört ist dass so einige der Meinung zu sein scheinen dass der Staat zu zahlen hat weil der arme Kindesvater doch sonst nicht genug Geld für das neue Playstation Spiel hat
Beitrag von ppg - 12.01.11 - 09:31 Uhr
Und als Außendienstler verdient er doch richtig gut!
Hier gibts Familienväter, die nicht mal nen 1000er nach hause bringen.
ute
Beitrag von carrie23 - 12.01.11 - 09:36 Uhr
Auszug aus deiner VK "Ich wohne mit meinem lebensgefährten in einem Haus.. samt 2 Hunden einem Kater 5 Frettchen und zwei Schlange...
Wir beide Fotografieren leidenschaftlich... daher, wir kriegen unser eigenes Supermoddl ="
Wenn ich das schon lese wird mir schlecht.
Es ist Geld für ein Haus und 10 Haustiere da aber der Staat soll dich dann finanzieren?
hallo?
Beitrag von sandra7.12.75 - 12.01.11 - 09:40 Uhr
Wahnsinn,oder??
Morgen kommt dann die Frage zur Erstaustattung.
Beitrag von thea21 - 12.01.11 - 09:42 Uhr
Plus Wohngeld
Plus Kinderzuschlag
Plus Kitagebührenbefreiung
Plus Unterhaltsvorschuss, weil der Mann mit dem sie zusammenlebt, sie ja nicht unterstützt aber trotzdem keinen Unterhalt zahlt
Beitrag von carrie23 - 12.01.11 - 09:42 Uhr
Ist sie dafür nicht schon ein bisserl zu spät dran?
Wenn man so wenig Geld hat muss man die Tiere eben abgeben.
NIcht falsch verstehen: Tiere sind wichtig und sie gehören zur Familie, aber meine Kinder sind mein Fleisch und Blut und stehen somit über den Tieren.
Beitrag von windsbraut69 - 12.01.11 - 10:29 Uhr
"Nur der Kindsvater" ist gut 
DAS ist Euer Problem, als Vater Deines Kindes muß er nämlich dann für Dich und das Kind aufkommen...
Beitrag von tweety12_de - 12.01.11 - 15:03 Uhr
... ich glaub echt dir brummt der kreisel !!!!!
das geht gar nicht !!!!
du willst nicht von deinem stecher und erzeuger deines kindes abhängig sein, wohl aber von den wesendlich weniger / gar nicht beteiligten steuerzahlern !!!!
also manche.... leute werden doch immer beklobbter und sind sowas von frechdreist !!!
ES IST AN DER ZEIT, DAS DEIN STECHER ALLES FÜR EUCH GIBT !!!!
und ja, 8 wochen nach der geburt darfst du auch wieder arbeiten gehen
