Hallo,
ich habe im September letzten Jahres ein kleines Nebengewerbe angemeldet.
Für die Buchhaltung führe ich eine Einnahmenüberschussrechnung.
Jetzt habe ich mein Geschäftsjahr 2010 abgeschlossen und einen Verlust zu verbuchen.
Kann mir einer sagen ob ich diesen Verlust jetzt im neuen Geschäftsjahr als Saldovortrag einbuchen muss/kann?
Denn nur so würde sich auf Dauer rausstellen wann ich in die schwarzen Zahlen komme. Oder fange ich jetzt 2011 einfach wieder mit 0 an?
LG
Einnahmenüberschussrechnung
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Beitrag von coolmum - 12.01.11 - 14:57 Uhr
Beitrag von smartysandra - 12.01.11 - 15:27 Uhr
hi!
nein, den verlust darfst du nicht vortragen. es ist das ergebnis, dass 2010 rausläuft.
du fängst wieder mit 0,-- an.
alles gute!
lg
