Hallo,
vielleicht kann mir jemand von Euch ein paar Antworten geben.
Also zum Sachverhalt:
Mein Mann hat eine 40 Std./Woche und arbeitet von Mo - Fr.
Er hat sich jetzt 3 Wochen Urlaub genommen (15 Tage), jetzt meint sein Chef
" Nein, es sind 18 Tage, da Samstag ein Werktag ist".
Im Arbeitsvertrag steht, dass Ihm 24 Werktage zustehen, aber wie schon geschrieben, er arbeitet nur Mo-Fr.
Sollen wir jetzt drei mal Urlaub einreichen immer nur Mo-Fr um auf 15 Tage zu kommen? 
Weiß jemand wie es rechtlich aussieht?
LG
Maggy

Urlaubsanspruch? Werktage - Arbeitstage
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Beitrag von maggy79 - 12.01.11 - 20:13 Uhr
Beitrag von seikon - 12.01.11 - 20:44 Uhr
Wenn dein Mann laut Arbeitsvertrag eine 5 Tage Woche von Mo.-Fr. hat, dann muss er auch nur 5 Tage Urlaub einreichen. Der Samstag darf dann nicht dazu gezählt werden.
Das heißt, wenn er von Montag bis Sonntag eine Woche Urlaub macht, dann sind das 5 Tage.
Beitrag von kati543 - 12.01.11 - 20:50 Uhr
Rein rechtlich (Gesetz) sind es tatsächlich Werktage - und es steht ganz klar definiert im Gesetz, was alles Werktage sind, also alle Tage außer Feiertage und Sonntage.
Allerdings haben sich nun schon die Gerichte mit diesem Fall befasst - bei einer regulären 5-Tage-Woche (Achtung: das muß im AV auch so stehen, dass nur 5 Tage gearbeitet wird), dann wird ihm pro Woche 5 Tage abgezogen.
Wichtig wäre es also zu wissen, was genau im AV steht. Da dein Mann mindestens einmal 14 Tage am Stück Urlaub haben muß, kann er den auch nicht getrennt einreichen.
Beitrag von maggy79 - 13.01.11 - 08:43 Uhr
Hi,
im AV steht nicht wann gearbeitet wird, nur dass es 40std/Woche sind.
Sollte vielleicht dazu sagen, dass sein Chef Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist. Was aber nicht bedeutet, dass er immer Recht hat, er versucht immer alles
, z.B. beim Unfall mit Firmenwagen selbst bezahlen usw. (das hat mein Mann dann NICHT unterschrieben). 
LG
Maggy
Beitrag von nadeschka - 12.01.11 - 23:51 Uhr
Das ist ja die Höhe, sowas hab ich ja noch nie gehört, der spinnt ja wohl!
Dann würde ich aber auch frech sein und dann 3x nacheinander 5 Tage Urlaub anmelden.
