bin total verwirrt &brauch eure hilfe, bitte

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Beitrag von natschge - 13.01.11 - 02:14 Uhr

hab hier so einiges gelesen &blick so langsam nich mehr durchjavascript:atc('#zitter'); ! bin jetz in de 27ten woche schwanger &bekomm ALG2. wo muss ich da mutterschutz beantragen &weiß jemand wie des alles so abläuft wenn mer hartz4 bekommt?
wollt eig letztes jahr im september meine zweite ausbildung als heilerziehungspflergerin absolvieren aber dann erfahren das ich schwanger bin &musste es leider absagen... werds aber nach meine 3 jahre mutterschutz (elternzeit?) weiter verfolgen.
wäre euch total dankbar ein paar antworten zu bekommen :)
danke schonma im vorraus

Beitrag von weltenbuergerin2 - 13.01.11 - 03:07 Uhr

Unglaublich, du möchtest qualifizierte Antworten und stellst so einen rotzigen Beitrag ein.

Beitrag von icebeary - 13.01.11 - 07:00 Uhr

Deine Antwort ist genauso unglaublich! ;-)

Beitrag von michback - 13.01.11 - 10:27 Uhr

Hier gabs ja schon schlimmere Beiträge. Sie fragt ja nicht wo sie Geld herbekommt. Sie will doch nur wissen was sie machen muss.

Beitrag von natschge - 20.01.11 - 23:34 Uhr

wenn des für dich en rotzigen beitrag is, wieso antwortest du dann eig? reagierst du so immer wenn dir irgendwas nich passt? na hoffentlich bekommst du auch hilfe wenn du ma was nich weißt!!!!!!!!!!!!

Beitrag von weltenbuergerin2 - 20.01.11 - 23:57 Uhr

Dein Beitrag ist nicht weniger rotzig , im Sinne von hingerotzt, als der der TE.

Beitrag von icebeary - 13.01.11 - 07:02 Uhr

Guten Morgen!

Ich vermute du hast die Arge über deine Schwangerschaft informiert? Wenn ja musst du glaube ich gar nichts weiter tun. Wenn nicht solltest du das schnellstmöglich nachholen.

Lg ice:-)

Beitrag von hedda.gabler - 13.01.11 - 09:54 Uhr

Hallo.

Du musst eigentlich gar nichts weiter tun. Im Alg II-Bezug erhält man kein Mutterschaftsgeld.
Wenn das Kind geboren ist, reichst Du eine Veränderungsmitteilung (dass das Kind da ist), samt Geburtsurkunde ein ... Dein Bescheid wird dann neu berechnet.
Elterngeld musst Du auch beantragen. Das wird auf dein Alg II angerechnet.

Solltest Du alleinerziehend sein, musst Du nachweisen, dass Du Dich um den Unterhalt für das Kind kümmerst. Dafür richtest Du am Besten eine Beistandschaft beim Jugendamt ein (kannst du jetzt schon machen), die sich um Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt kümmern. Wenn der Vater nicht zahlungsfähig ist, bekommst Du Unterhaltsvorschuß, der auch aufs Alg II angerechnet wird.
Eventuell kann Dein Kind seinen Bedarf über Wohngeld, Kindergeld und Unterhalt/Unterhaltsvorschuß decken. Dann fällt es aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Du musst dann für das Kind Wohngeld beantragen. Wenn dem so ist, wird Dir die ARGE das mitteilen.

Dein eigener Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kindsvater (Betreuungsunterhalt) geht im laufenden Alg II Bezug auf die ARGE über. Die prüfen dann, ob der Kindsvater leistungsfähig ist.

Gruß von der Hedda.