Städtische Forderung mit in die Insolvenz?

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Beitrag von mini-sumsum - 13.01.11 - 10:32 Uhr

Hallo zusammen,

kurz zum Fall: Verbraucherinsolvenz wird in Kürze beantragt.

KITA-Gebühren an die Stadt wurden per Lastschrift eingezogen, und nach einer Rücklastschrift mangels Kontodeckung nun seit 8 Monaten nicht mehr eingezogen / gezahlt. Mahnungen etc gab es nicht.

Kann man diese Forderung mit in die Verbraucherinsolvenz einbringen? Es handelt sich um einen Gesamtbetrag von ca. 3.500 Euro.

LG
mini-sumsum

Beitrag von seikon - 13.01.11 - 11:05 Uhr

Ja

Beitrag von mini-sumsum - 13.01.11 - 11:16 Uhr

Danke dir.

Beitrag von navamoon - 13.01.11 - 19:18 Uhr

Hallo Mini-sumsum,

ja, das müsst ihr unbedingt machen, alle Forderungen, alles was irgendwie offen steht. Wenn noch irgendwelche offen stehende Sachen nach der Beantragung auftauchen, so geht Euch schlimmstenfalls die Insolvenz flöten. Paragraphen weiß ich gerade nicht, tut mich traurig.

Ich drück euch die Daumen, dass ihr da gut durch kommt!
Navamoon