Hallo zusammen,
kurz zum Fall: Verbraucherinsolvenz wird in Kürze beantragt.
KITA-Gebühren an die Stadt wurden per Lastschrift eingezogen, und nach einer Rücklastschrift mangels Kontodeckung nun seit 8 Monaten nicht mehr eingezogen / gezahlt. Mahnungen etc gab es nicht.
Kann man diese Forderung mit in die Verbraucherinsolvenz einbringen? Es handelt sich um einen Gesamtbetrag von ca. 3.500 Euro.
LG
mini-sumsum
Städtische Forderung mit in die Insolvenz?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von mini-sumsum - 13.01.11 - 10:32 Uhr
Beitrag von seikon - 13.01.11 - 11:05 Uhr
Ja
Beitrag von mini-sumsum - 13.01.11 - 11:16 Uhr
Danke dir.
Beitrag von navamoon - 13.01.11 - 19:18 Uhr
Hallo Mini-sumsum,
ja, das müsst ihr unbedingt machen, alle Forderungen, alles was irgendwie offen steht. Wenn noch irgendwelche offen stehende Sachen nach der Beantragung auftauchen, so geht Euch schlimmstenfalls die Insolvenz flöten. Paragraphen weiß ich gerade nicht, tut mich traurig.
Ich drück euch die Daumen, dass ihr da gut durch kommt!
Navamoon
