rechtsfrage bezgl. hebamme u rückbildungskurs

hallo wende mich jetzt mal hier her, meine hebamme hat mich vorgemerkt gehabt für den kurs..allerdings kam dann noch ein brief mit einem abschnitt und den preisen für die nichtteilnahme weshalb ich mich dagegen entschieden habe und den zu unterzeichneten abschnitt womit ich die teilnahme bestätigen sollt nicht absand.

so nun möchte sie mit dem anwalt für hebammenrecht durch boxen das ich zahlen soll hab eben einen brief bekomm.

könnt ihr mir da etwas helfen ich habe doch nix unterschrieben somit auch kein vertrag oder?

liebe grüße sunni

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Hallo,
schwierige Sache - du warst nur vorgemerkt und nicht angemeldet (hast nichts unterschrieben oder so?) Dann dürfte sie es schwieriger sein, das Geld von Dir zu holen. Obwohl es durchaus mündliche Verträge gibt und sie sind genauso gültig wie schriftliche, wenn auch schwieriger Nachweisbar.

Der Fairness halber hättest Du ihr schreiben können, dass Du kein Interesse am Rückbildungskurs hast.

LG,
Lina

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bist du privatversichert???
ansonsten zahlt vorbeirungskurs und rückbildungskurs (jeweils 10 sitzungen) die krankenkasse
zumindest war das bei mir und alles anderen so

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ich kenns auch so #kratz;-)

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Du hast ganz sicher nichts unterschrieben? Schreibe dem Anwalt zurück, er möge dir doch bitte eine Kopie des Vertrages zusenden, den du unterschrieben hast.

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1. solltest du doch vorher schon bezahlen oder bzw unterschreiben das den kurs bezahlst...
ich würde mich mal bei der kk erkundigen
entweder du nimmst teil oder nicht also ich musste erst nachher unterschreiben das ich da war damit meine hebi das geld bekommt quasi beweisen kann das ich wirklich da war... das kommt mir spanisch vor....

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Mittlerweile ist es üblich, dass die Anwesenheit überprüft wird, war bei mir auch so trotz Privatversicherung.

Mit mündlichen und schriftlichen Verträgen ist das so eine Sache.

Wenn nicht ausdrücklich die Vormerkung einem Vertrag gleichgesetzt wird, dann sollte die Hebamme Probleme mit der Durchsetzung bekommen.

Sicherlich wäre es fair gewesen abzusagen, aber grade in einer Schwangerschaft verschludert man gerne so einiges.
Ich würde, wie es oben bereits geschrieben wurde, vom Anwalt den rechtsgültig unterschriebenen Vertrag in Kopie anfordern, dann sieht man ja was passiert.

Bei meinem Kurs war es übrigens so, dass man automatisch von der Liste gestrichen wurde, wenn man das Anmeldeformular nicht zurückgeschickt hat.

Ausserdem würde ich die Hebamme mal persönlich fragen, ob sie meint, dass Ihr Vorgehen gut für ihre Reputation ist, denn ein unzufriedener Patient zieht andere nach...

In diesem Sinne noch viel Erfolg

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