Berechnung Arbeitslosengeld nach Elternzeit- bitte Hilfe

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Beitrag von sani15 - 13.01.11 - 20:41 Uhr

Hallo.

HAbe vor der Elternzeit Vollzeit gearbeitet. Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Jetzt hat mein Chef keine Arbeit für mich.
Arbeite aber momentan bei einem anderen Arbeitgebenr auf Lohnsteuerkarte ( seit 3 Monaten).
Wenn ich mich jetzt arbeitslos melden würde, würden die 3 Monate (wo ich ja wesentlich weniger verdiene, da Teilzeit) mitangerechnet?

Würde mich sehr über Antworten freuen.

LG Sani

Beitrag von kati543 - 13.01.11 - 20:46 Uhr

Nein. Du würdest da als Härtefall berechnet und dein volles Gehalt zugrunde gelegt werden. Oder aber du bleibst mehr als 4 jahre zuhause, dann wird ein fiktives gehalt berechnet anhand deiner Qualifikation.

Beitrag von sani15 - 13.01.11 - 20:49 Uhr

Ist das ganz sicher?

Beitrag von kati543 - 13.01.11 - 21:02 Uhr

Frag mal susannea hier im Forum, die hatte das selber durch.

Beitrag von susannea - 13.01.11 - 22:38 Uhr

Hab dir gerade schon eine NAchricht geschickt, ja, dass ist ganz sicher.

SGB III, § 130, Absatz 2, Nr. 3 sagt, dass diese Zeiten unberücksichtigt bleiben!

Du musst es aber wahrscheinlich beantragen.