Hallo.
HAbe vor der Elternzeit Vollzeit gearbeitet. Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Jetzt hat mein Chef keine Arbeit für mich.
Arbeite aber momentan bei einem anderen Arbeitgebenr auf Lohnsteuerkarte ( seit 3 Monaten).
Wenn ich mich jetzt arbeitslos melden würde, würden die 3 Monate (wo ich ja wesentlich weniger verdiene, da Teilzeit) mitangerechnet?
Würde mich sehr über Antworten freuen.
LG Sani
Berechnung Arbeitslosengeld nach Elternzeit- bitte Hilfe
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von sani15 - 13.01.11 - 20:41 Uhr
Beitrag von kati543 - 13.01.11 - 20:46 Uhr
Nein. Du würdest da als Härtefall berechnet und dein volles Gehalt zugrunde gelegt werden. Oder aber du bleibst mehr als 4 jahre zuhause, dann wird ein fiktives gehalt berechnet anhand deiner Qualifikation.
Beitrag von sani15 - 13.01.11 - 20:49 Uhr
Ist das ganz sicher?
Beitrag von kati543 - 13.01.11 - 21:02 Uhr
Frag mal susannea hier im Forum, die hatte das selber durch.
Beitrag von susannea - 13.01.11 - 22:38 Uhr
Hab dir gerade schon eine NAchricht geschickt, ja, dass ist ganz sicher.
SGB III, § 130, Absatz 2, Nr. 3 sagt, dass diese Zeiten unberücksichtigt bleiben!
Du musst es aber wahrscheinlich beantragen.
