Hallo,
angenommen ich beantrage 1 Jahr in Elternzeit und plane nach 6 Monaten wieder Teilzeit zu kommen. Dies muss ich ja spätestens 1 Woche nach der Geburt dem Arbeitgeber bekannt geben. Angenommen ich gebe da so bekannt, entschließe mich dann aber im Nachhinein doch nicht Teilzeit zu kommen da ich z.B. keinen Krippenplatz bekommen. Frage: Bekomme ich dann mein volles Elterngeld von 65% oder gibts da trotzdem Abzüge? Oder angenommen ich gehe einige Monate Teilzeit arbeiten, dann aber plötzlich nicht mehr. Bekomm ich für die Folgemonate weiterhin 65%?
LG,
Gwen
Elternzeit und Teilzeitfrage
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Beitrag von dresdnerin86 - 13.01.11 - 22:40 Uhr
Beitrag von susannea - 14.01.11 - 10:14 Uhr
Es zählt imemr das tatsächliche EiNkommen, ändert sich das zur Prognose wirds natürlcih neu berechnet!
