abend an alle,
wollte mal folgendes fragen:
wir haben z.Z. unseren Wagen abgemeldet.
Würden gern nächsten Monat einen neuen Wagen anmelden, jedoch bei einer günstigeren Versicherung.
Muss ich da trotzdem den alten Versicherungsgeber kündigen? Oder muss ich da gar nichts mehr machen (weil eher schon Auto abgemeldet) und ganz normal woanders versichern?
..und noch was, woher wird die neue Versicherung wissen welche SFK ich habe? Ok, ich gebe diese zwar an, aber man kann ja alles mögliche angeben...
Holt die neue Vers. eine Bestätigung von alten Versicherungeber?
danke für eure antworten
jd
kündigen einer kfz-versicherung
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Beitrag von jade_ffm - 13.01.11 - 23:14 Uhr
Beitrag von arkti - 13.01.11 - 23:21 Uhr
Ja natürlich lassen die sich das bestätigen.
Die glauben doch nicht alles einfach so.
Bei dem anderen weiß ich nicht ob man sich da auch an Fristen halten muss.
Beitrag von vwpassat - 13.01.11 - 23:53 Uhr
Auch wenn Dir u.U. Anderes gesagt werden könnte, das geht so zu machen, wie Du geschrieben hast.
Du musst eh angeben, wer die Vorversicherung war. Die prüfen dann, ob die SF-Klasse richtig ist.
Beitrag von jade_ffm - 13.01.11 - 23:55 Uhr
heißt, ich muß nicht extra kündigen?
Danke
Beitrag von vwpassat - 14.01.11 - 00:00 Uhr
Wann wurde denn der alte Wagen abgemeldet?
Teil der alten Versicherung mit, dass der Vertrag abgeechnet werden soll, evtl. hast Du ja noch Guthaben.
Beitrag von vwpassat - 14.01.11 - 00:01 Uhr
Scheiß Tastatur......................
abgerechnet sollte es heißen
Beitrag von platon - 14.01.11 - 08:49 Uhr
Geld zurück
Beitrag von platon - 14.01.11 - 08:45 Uhr
Guten Morgen,
beim Fahrzeugwechsel oder bei einer Neuzulassung (d.h. erstmalige Zulassung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges auf deinen Namen) kannst du ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Autoversicherung wechseln. Mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs endet die Autoversicherung automatisch.
Es empfielt sich allerdings, der alten Versicherung eine Kopie der Abmeldebescheinigung ( bei Ummeldung eine Kopie des neuen Fahrzeugschein) zukommen zu lassen. Den Versicherer bitten den Vertrag abzurechnen, weil du sonst u.U. dein Restguthaben erst zum 31.12.2011 erhälst.
Naja, deine Frage mit der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) hast du dir ja schon selber beantwortet.
Es werden nur die SF-Klasse übertragen und nicht deine bisherigen Prozente (%) (Beitragssätze).
Bitte schön
Gruß
Platon
