kündigen einer kfz-versicherung

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Beitrag von jade_ffm - 13.01.11 - 23:14 Uhr

abend an alle,

wollte mal folgendes fragen:

wir haben z.Z. unseren Wagen abgemeldet.
Würden gern nächsten Monat einen neuen Wagen anmelden, jedoch bei einer günstigeren Versicherung.

Muss ich da trotzdem den alten Versicherungsgeber kündigen? Oder muss ich da gar nichts mehr machen (weil eher schon Auto abgemeldet) und ganz normal woanders versichern?

..und noch was, woher wird die neue Versicherung wissen welche SFK ich habe? Ok, ich gebe diese zwar an, aber man kann ja alles mögliche angeben...
Holt die neue Vers. eine Bestätigung von alten Versicherungeber?

danke für eure antworten
jd

Beitrag von arkti - 13.01.11 - 23:21 Uhr

Ja natürlich lassen die sich das bestätigen.
Die glauben doch nicht alles einfach so.

Bei dem anderen weiß ich nicht ob man sich da auch an Fristen halten muss.

Beitrag von vwpassat - 13.01.11 - 23:53 Uhr

Auch wenn Dir u.U. Anderes gesagt werden könnte, das geht so zu machen, wie Du geschrieben hast.

Du musst eh angeben, wer die Vorversicherung war. Die prüfen dann, ob die SF-Klasse richtig ist.

Beitrag von jade_ffm - 13.01.11 - 23:55 Uhr

heißt, ich muß nicht extra kündigen?

Danke#liebdrueck

Beitrag von vwpassat - 14.01.11 - 00:00 Uhr

Wann wurde denn der alte Wagen abgemeldet?

Teil der alten Versicherung mit, dass der Vertrag abgeechnet werden soll, evtl. hast Du ja noch Guthaben.

Beitrag von vwpassat - 14.01.11 - 00:01 Uhr

Scheiß Tastatur......................



abgerechnet sollte es heißen

Beitrag von platon - 14.01.11 - 08:49 Uhr

Geld zurück

Beitrag von platon - 14.01.11 - 08:45 Uhr

Guten Morgen,

beim Fahrzeugwechsel oder bei einer Neuzulassung (d.h. erstmalige Zulassung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges auf deinen Namen) kannst du ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Autoversicherung wechseln. Mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs endet die Autoversicherung automatisch.
Es empfielt sich allerdings, der alten Versicherung eine Kopie der Abmeldebescheinigung ( bei Ummeldung eine Kopie des neuen Fahrzeugschein) zukommen zu lassen. Den Versicherer bitten den Vertrag abzurechnen, weil du sonst u.U. dein Restguthaben erst zum 31.12.2011 erhälst.

Naja, deine Frage mit der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) hast du dir ja schon selber beantwortet.
Es werden nur die SF-Klasse übertragen und nicht deine bisherigen Prozente (%) (Beitragssätze).

Bitte schön

Gruß

Platon